Ab Montag Coronatests für Kitakinder und -personal – freiwillig zu Hause

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Symbolbild Pixabay

Die Kindertagesbetreuung in NRW bleibt bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb. Er wird allerdings ab Montag, 12. April, von einem „umfassenden Testangebot begleitet“.

Das teilt das Familienministerium NRW den Eltern, Trägern und Kitaleitungen mit.

  • Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen stellt das Land demnach Selbsttests zur Verfügung.
  • Die Kinder werden zu Hause von den Eltern getestet.
  • Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Die Vorlage eines Testergebnisses ist weder Bedingung dafür, dass das Kind die Einrichtung betreut wird, noch dafür, in der Kita zu arbeiten.

Beides ist für die Schulen wie berichtet anders geregelt: Sowohl für Schülerinnen und Schüler schon ab der 1. Klasse als auch für alle an der Schule Beschäftigten besteht herrscht ab Montag, 12. 4., Testpflicht, und zwar zweimal wöchentlich in der Schule. In der ersten Woche nach den Ferien findet der Unterricht allerdings nur für die Jugendlichen der Abschlussklassen in Präsenzform statt, alle anderen Kinder werden auf Distanz unterrichtet. HIER unser Bericht

Die freiwilligen Tests für die Kitas sind laut Familienministerium neben den weiter einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und den Impfungen der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen

„ein weiterer wichtiger Baustein, um den Gesundheits- und Infektionsschutz weiter zu erhöhen und damit den Betrieb der Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Die Impfungen werden nach den Vorgaben des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fortgesetzt.“

Informationen zum Selbsttest:

Es werden sogenannte Antigen-Schnelltests geliefert, die nach 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Selbstanwendung durch Laien zugelassen sind.

Sie werden mithilfe eines Abstrichs des vorderen Nasenbereichs durchgeführt. Die Bedienungsanleitung enthält einen QR-Code zu einem Schulungsvideo: https://h5.9fm.cn/jssg46?url=e666G_bDxSP2G
Diese Anleitung kann auch hier abgerufen werden:
https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-die-kindertagesbetreuung

Bereitstellung und Umfang der Selbsttests

In der Woche ab dem 12. April 2021 werden die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt. Parallel beginnen weitere Auslieferungen, die ab dann direkt an die Einrichtungen erfolgen.

Für die Kindertagespflege erfolgt die Auslieferung weiterhin an die Jugendämter.

Das Ministerium habe „Tests in ausreichender Menge bestellt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass es bei den Lieferungen zu zeitlichen Verzögerungen oder geringfügigen Mengenabweichungen kommen könnte“.

Vorgesehen sind zwei Selbsttests pro Person und Woche sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder. Die Verteilung der Tests an die Beschäftigten und Eltern ist von den Einrichtungen in eigener Verantwortung vorzunehmen.

Zunächst werden Verpackungseinheiten mit fünf Tests zur Verfügung gestellt, die entsprechend zu verteilen sind. In der Folge sollen Einzelverpackungen geliefert werden.

Ort und Zeitpunkt der freiwilligen Testungen

Die Beschäftigten sollten sich mit dem Träger über Ort und Zeitpunkt der Selbsttestungen abstimmen. Die selbstständigen Kindertagespflegepersonen entscheiden in eigener Verantwortung.

Die Eltern testen ihre Kinder zu Hause mittels der zur Verfügung gestellten Selbsttests und entscheiden in eigener Verantwortung, wann sie ihre Kinder testen.

Umgang mit Testergebnissen

  • Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuen.
  • Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besuchen.
  • Das positive Selbsttestergebnis löst keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus.
  • Es ist aber unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt vorzunehmen.
  • Bis zum Testtermin sind alle Kontakte zu vermeiden und es sollte eine häusliche Quarantäne stattfinden.

Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen bzw. nach der Verfügung der örtlich zuständigen Behörden. Dies gilt auch für die Rückkehr des Kindes in das Betreuungsangebot bzw. die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten.


Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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