Nächtliche Ausgangssperre im Märkischen Kreis

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Symbolbild Ausgangsbeschränkung, Fußgängerzone - Quelle RB

Erstmals verhängt eine direkt an den Kreis Unna angrenzende Region eine Ausgangsbeschränkung.

Im Märkischen Kreis, der seit Wochen Hochinzidenzgebiet ist (mit Inzidenzen von streckenweise weit über 200 und aktuell über 170), dürfen die Bürger schon ab Freitag, 9. April, nur noch mit triftiger Begründung abends und nachts vor die Tür.

Allerdings muss die Hauptausnahme „Arbeit“ nicht bescheinigt werden – HIER berichten wir.

Juristisch sind Ausgangsbeschränkungen heikel.

Wie berichtet, hat erst vor zwei Tagen ein Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen eine dortige Ausgangsbeschränkung für rechtswidrig erklärt – Lesen Sie bei Interesse HIER.

Die Kreisverwaltung MK teilt aktuell mit:

Ab dem heutigen Donnerstag, 8 April, gilt für den Märkischen Kreis eine neue Allgemeinverfügung, die im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitet worden ist.

Zentrale Maßnahme ist der Erlass einer Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr abends bis fünf Uhr morgens ab Freitag, dem 9. April. Die Verfügung gilt in Anlehnung an die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes zunächst bis zum 18. April.

Ausnahmen gelten bei:

• Medizinischen Notfällen
• Arbeitsweg oder Berufsausübung
• Fürsorgetätigkeiten oder Betreuung Unterstützungsbedürftiger
• Der Begleitung Sterbender
• Der Versorgung von Tieren
• Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung
• Ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke

„Wir setzen weiter auf zielführende Maßnahmen, die zum Infektionsgeschehen in unserem Kreis passen und von denen wir uns ganz gezielt Effekte erhoffen. Sehr viele Menschen halten sich vorbildlich an die Regeln und meiden Kontakte. Leider nicht alle, was dazu führt, dass wir weiter viele Infektionen im privaten Umfeld haben“, sagt Landrat Marco Voge und ergänzt:

„Unsere Maßnahmen richten sich weiter an diejenigen, die mit unvorsichtigem und unkooperativem Verhalten das Infektionsgeschehen anfachen. Wir brauchen diese Verschärfungen, um gemeinsam die dritte Welle zu brechen und eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden und die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen.“

Aktuelle Situation und Entscheidungsgrundlage

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis liegt, Stand 8. April, bei 179,2. Sie ist seit dem 25. Februar kontinuierlich auf einem Niveau von über 100, seit dem 14. März durchgängig über 150. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes sowie die unterstützenden Bundeswehrsoldaten arbeiten seit Monaten unter Hochdruck. In den Kliniken ist die Situation angespannt und die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen konstant hoch. Aktuell kann es nur durch eine Verringerung der Fallzahlen, einen Rückgang bei schweren Verläufen und Todesfällen geben.

Im Zusammenhang mit dem nun flächendeckenden Netz an Schnellteststellen im Kreis wird eine größere Dunkelziffer von Infektionen entdeckt, die sich auf die 7-Tages-Inzidenz auswirkt. „Die flächendeckenden Tests sind wichtig, um symptomlose Fälle aufzuspüren und Infektionsketten zu unterbrechen“, sagt Volker Schmidt. Insgesamt stellt sich im Kreis weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen dar – mit unterschiedlichen Infektionszahlen in den 15 Städten und Gemeinden. 

Für die Entscheidungen des Krisenstabs ist nach wie vor nicht allein die Inzidenzzahl maßgeblich, sondern viele weitere Faktoren darüber hinaus. „Zum Beispiel deutliche Fortschritte durch die Impfungen: Der Großteil der Menschen über 80 ist mittlerweile geimpft und wir rechnen mit einer deutlichen Steigerung der gelieferten Impfstoffmengen in den kommenden Wochen. Besonders die Situation in den Krankenhäusern und die Auslastung in unserem Gesundheitsamt ist wichtig für unsere Entscheidung zu den aktuellen Maßnahmen“, sagt Volker Schmidt, Fachbereichsleiter Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. 

Schulen bleiben im Distanzunterricht

Bereits am 23. März hat der Märkische Kreis aufgrund des Infektionsgeschehens kreisweit die Wiederaufnahme des Distanzunterrichts verfügt. Frühzeitig haben sich Krisenstab sowie die zuständigen Stellen mit der Frage zum Schulbetrieb nach den Osterferien befasst und sich dazu mit dem NRW-Gesundheitsministerium und dem Schulministerium in Verbindung gesetzt. Am Nachmittag gab das Land kurzfristig bekannt, dass NRW-weit die Schulen in den Distanzunterricht wechseln. Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen.

Der Krisenstab begrüßt die Regelung, da sie sich mit dem vom Märkischen Kreis beantragten Vorhaben deckt. Wichtig ist es dem Märkischen Kreis, die Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen sowie einen Wechsel zwischen Distanz- und Wechselunterricht zu vermeiden. Es gelte weiterhin mögliche Infektionen aus den Schulen in den privaten Raum und innerhalb der Schulen zu vermeiden, so der Krisenstab.

Ausgangssperren auch im Märkischen Kreis notwendig

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und dem konstant hohen Inzidenzwert sind aus Sicht des Krisenstabs in enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium schärfere Maßnahmen notwendig.Dabei hat der Märkische Kreis immer betont, dass die Regeln verhältnismäßig und zielgerichtet zur Situation passen müssen. Ziel ist es, wie aktuell auch in der öffentlichen Debatte zu vernehmen, die derzeitige Welle zu brechen. Flankierend zu den bereits vorhandenen Regeln im privaten Umfeld (Übertrag der Kontaktbeschränkungen des öffentlichen Raumes auf den privaten Raum), wird im Märkischen Kreis ab Freitag (9.April) eine allgemeine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gelten.

Durch diese weitere Einschränkung sollen private Zusammenkünfte, die einen erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen, weiter eingeschränkt werden und so die Kontakte und mit ihnen einhergehend die Infektionen gesenkt werden.

Ausnahmen gelten unter anderem bei

• Medizinischen Notfällen
• Arbeitsweg oder Berufsausübung
• Fürsorgetätigkeiten oder Betreuung Unterstützungsbedürftiger
• Der Begleitung Sterbender
• Der Versorgung von Tieren
• Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung 
• Ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke

Die Maßnahme geht einher mit engmaschigen Kontrollen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers wird nicht benötigt.

.Der Appell des Krisenstabs: „Jeder von uns kann seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten, in dem er sich umsichtig, vorsichtig und diszipliniert verhält – gerade auch weil die ansteckendere, britische Mutation in unserem Kreis vorherrschend ist. Es bleibt daher dringend erforderlich, dass wir alle weiterhin unsere Kontakte auf ein Minimum beschränken, zuhause bleiben und uns an Hygiene- und Abstandsregeln halten.“

„Das Virus unterscheidet nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum. Bedeutet auch: Wer im Home-Office arbeiten kann, sollte dies wahrnehmen.“

Gerne möchte der Märkische Kreis die Akzeptanz und die Nutzung von Schnelltests durch die Bevölkerung weiter erhöhen. Hierzu wäre perspektivisch die Nutzung des Paragraphen 16 II der Coronaschutzverordnung des Landes ein geeignetes Mittel.

Die in der Verordnung vorgesehene Öffnungsklausel, die unter anderem den Besuch im Einzelhandel mit einem negativen Schnelltest vorsieht, ist zugleich ein Mittel, um symptomlose Fälle aufzuspüren und Infektionsketten zu unterbrechen.


Darüber hinaus wäre eine Öffnungsperspektive ein wichtiges Zeichen für den Einzelhandel, Betriebe und die heimische Wirtschaft. Unter Vorlage eines negativen Schnelltests und mit wirksamen Hygienekonzepten sind Ansteckungen unwahrscheinlicher, als im privaten Bereich. Unter Berücksichtigung der Entscheidungen auf Bundes- und Länderebene, die in der kommenden Woche anstehen, will der Märkische Kreis eine solche Öffnungsperspektive im Blick behalten.

Für das NRW-Gesundheitsministerium steht ein erhöhtes Infektionsgeschehen nicht grundsätzlich im Widerspruch zur Klausel. Das Ministerium sieht den Vorteil in der Anreizfunktion für Schnelltests. Einher geht die Bitte des Krisenstabs für Besorgungen oder Einkäufe nicht auf Nachbarstädte oder -kreise auszuweichen: „Die Mobilität einschränken ist ein zentrales Mittel, um Infektionen zu vermeiden.“

Fazit

„Die Gesamtsituation in unserem Kreis aber auch im Land und auf Bundesebene ist nach wie vor dynamisch. Wir haben immer ausdrücklich betont, die Lage stets neu zu bewerten und uns weitere Maßnahmen vorzubehalten, wenn sie notwendig sind“, sagt Kai Elsweier aus dem Krisenstab und ergänzt: „Die neuen Beschlüsse sind das Ergebnis einer ausgewogenen Prüfung und Analyse im Krisenstab sowie mit dem NRW-Gesundheitsministerium. Mit der Ausgangssperre setzen wir ganz gezielt da an, wo im Kreis Probleme bestehen.“ 

Die weitere Verschärfung richtet sich in erster Linie an diejenigen, die nicht verantwortungsvoll handeln und somit andere gefährden. Alle Maßnahmen werden stetig auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft und bei den Entscheidungen wird Wert auf zielgerichtete Mittel gelegt. Jede Verschärfung ist auch immer eine Einschränkung der Grundrechte, mit der verantwortungsvoll umgegangen werden muss.

Der Krisenstab weist darauf hin, dass Verstöße gegen Regelungen der CoronaSchVO, die mit dieser Allgemeinverfügung wirksam werden, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises finden Sie nach Veröffentlichung im Internet: www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/index.php 

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