Das Land NRW ordnet für den Kreis Unna die Corona-Notbremse an. Weil die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gilt die Notbremse nun ab Mittwoch, 31. März.
Und das betrifft nicht nur Neuerungen für den Einzelhandel (Click and Meet plus Test-Option), sondern auch zwischenmenschliche Kontakte.
Mit der Corona-Notbremse gilt laut Land NRW wieder:
Kontakte in der Öffentlichkeit sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Ausnahme: An Ostern (1.- 5. April) dürfen sich auch 2 Hausstände mit maximal 5 Personen im öffentlichen Raum treffen, Kinder unter 14 auch hier nicht mitgerechnet.
Infektionen im Privaten
Der private Bereich (eigene Wohnung, eigenes Haus, Balkon, Garten, Terrasse…) bleibt weiterhin aus dem Geltungsbereich der Corona-Verordnung NRW ausgeklammert. Hier greift Art. 13 des Grundgesetztes.
Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche unterstreicht jedoch, dass ein großer Teil der Infektionen nach wie vor im Privaten stattfindet:
„Das sehen die Kolleginnen und Kollegen in der Kontaktverfolgung tagtäglich.“ Um die dritte Welle in den Griff zu kriegen, komme es daher entscheidend auf jeden einzelnen an.
„Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regeln, an die Kontaktbeschränkungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“,
appelliert Hasche.
Die Test-Option nutzt der Kreis Unna wie berichtet, damit unter anderem der Einzelhandel geöffnet bleiben darf.
„Wir haben eine einvernehmliche Entscheidung getroffen, dass wir Click & Meet weiter ermöglichen wollen“, betont Landrat Mario Löhr. Das bedeutet: Geschäfte, Kosmetikstudios etc. bleiben geöffnet und können mit einem Termin besucht werden. Neue Voraussetzung ist allerdings ein aktueller Schnelltest mit negativem Ergebnis.
HIER berichten wir ausführlich darüber.
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