Im Porsche Carrera vor Augen einer Zivilstreife mit über 100 km/h über den Wall

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Symbolbild, Quelle Pixabay

„Rasender Porschefahrer hat jetzt viel Zeit zum Nachdenken“ – so titelt die Dortmunder Polizei ihre folgende Mitteilung:

Mit mehr als 100 km/h rasten zwei 30-jährige Autofahrer im VW und Porsche gestern über den Wallring – der Porschefahrer besitzt jetzt den Status „Fußgänger“.

Beide Pkw fielen der Polizei zunächst auf dem Ostwall auf. Ein VW raste mit hohem Tempo auf eine Ampel zu und blieb neben dem Porsche Carrera stehen.

Dann rasten beide los – die Zivilstreife folgte den den Rasern, die es auf über 100 km/h brachten. Durch riskante Überholmanöver und kurzes Einscheren beim Rennen gefährdeten die beiden Dortmunder andere Verkehrsteilnehmer an Leib und Leben, darunter den Fahrer eines Kleintransporters.

Dem Streifenteam gelang es, den Porschefahrer zu stoppen, der Fahrer des VW-Arteon (als Firmenwagen zugelassenen) entkam – doch die Ermittlungen zu seiner Identität laufen, da das Kennzeichen bekannt ist.

Der Porschefahrer konnte dann dabei zusehen, wie der Carrera abgeschleppt wurde. Sichergestellt wurde auch sein Mobiltelefon, da der Verdacht besteht, dass er das Rennen gefilmt hat.

„Die Zeit ohne Smartphone und Pkw kann der 30-Jährige nun intensiv nutzen, um über die Gefahr von Leib und Leben nachzudenken, die von illegalen Rennen ausgeht“, betont Polizeisprecher Peter Bandermann. „Die Polizei rät, dabei den Fokus auf schwerste Verletzungen, lebenslange Behinderungen, den Tod von Unbeteiligten und das Leid der Angehörigen zu legen.
Auch die Situation beim Überbringen einer Todesnachricht unter Begleitung der Notfallseelsorge könnte nachdenklich stimmen. Wenn unerwartet die Polizei vor der Tür steht und mitteilt, dass ein geliebter Angehöriger bei einem Unfall ums Leben gekommen ist, bricht eine Welt zusammen.“

Darüber hinaus, fügt Bandermann an, „kann zur Überprüfung des eigenen Verhaltens eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des § 315d hilfreich sein. Das Strafgesetzbuch beschreibt die besonderen rechtlichen Folgen, die nach einem illegalen Rennen – mit und ohne Verletzten oder Toten – eintreten können.“

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