Stadt Unna: Keine Außengastronomie vor dem 28. März

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Extrablatt am Alten Markt in Unna. (Archivbild RB)

Weder Biergärten noch Eiscafés dürfen vor Ende März öffnen.

„Aus gegebenem Anlass“ weist die Stadt Unna heute „noch einmal darauf hin, dass bis zum 28. März 2021 keine Öffnung der Gastronomie stattfindet.“

In der Mitteilung aus dem Rathaus vom heutigen Nachmittag heißt es:

Vereinzelt hatten Gastronomen angekündigt, am 22. März zumindest ihre Außen-Gastronomie wieder zu eröffnen. Das ist nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung nicht zulässig.

Ob danach eine Wiederöffnung möglich ist, regelt die Coronaschutzverordnung.“

Grafik der Öffnungsschritte – Quelle Bundesregierung

Laut der geltenden Schutzverordnung ist eine Öffnung der Außengastronomie bei Inzidenz unter 100 grundsätzlich möglich – wenn Termine vereinbart und negative tagesaktuelle Tests der Gäste vorgelegt werden.

Dies gilt allerdings nur „bei verstetigter“ Tendenz unter 100 oder besser noch bei fallenden Werten. Im Moment, bestätigte Rathaussprecher Christoph Ueberfeld auf unsere Nachfrage, trifft dies nicht zu: Die Inzidenz (landes- wie kreisweit) steigt. Damit ist die früheste Änderung der geltenden Verordnung nach dem 28. März möglich, wenn die momentane Coronaschutzverordnung endet.

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