Unflätige Handbewegung bei Radarkontrolle hat Nachspiel

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Symbolbild - "Stinkefinger", Quelle Pixabay

Diese Handbewegung dürfte ein teures Nachspiel haben für den jungen Mann.

Mit einem Radarwagen kontrollierte die Polizei am gestrigen Dienstagnachmittag, 16. 2., die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße B 236 im Märkischen Kreis.

Gegen 15 Uhr näherte sich ein Audi der Messstelle am Ortsausgang Werdohl. Der Fahrer wurde langsamer – und dann hob er die Hand und zeigte dem Polizeibeamten an der Radarstelle den Mittelfinger.

Der Beamte nahm sofort die Verfolgung auf und rief Unterstützung hinzu. Wenige Kilometer weiter konnten die Polizisten den unflätigen Verkehrsteilnehmer stoppen.

Der 28-jährige Werdohler am Steuer leugnete die Tat. Allerdings wird das Beweisfoto wohl gegen ihn sprechen – zusätzlich zur Zeugenaussage des Polizeibeamten an der Messstelle…

Eine Anzeige wegen Beleidigung ist bereits auf dem Weg.

Die unbedachte Handbewegung kann für den jungen Mann teuer werden. Beleidigungen werden als Straftaten verfolgt und mit Geldstrafen geahndet, die sich nach dem Verdienst des Betroffenen richten.

Bußgeldkatalog Beleidigung (basierend auf Urteilen):

BeschreibungStrafe
Die Zunge herausstrecken150 €*
„Du Mädchen!“ (zu einem Polizisten)200 €*
„Bekloppter“250 €*
„Dumme Kuh“300 €*
„Leck mich doch!“300 €*
„Du blödes Schwein“475 €*
„Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!“500 €*
„Was willst du, du Vogel?!“500 €*
„Asozialer“550 €*
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“600 €*
Einen Polizisten duzen600 €*
„Du Holzkopf!“750 €*
Einen Vogel zeigen750 €*
„Bei dir piept’s wohl!“750 €*
Scheibenwischer-Geste1000 €*
Stinkefinger zeigen4000 €*
„Du Wichser“1000 €*
„Idiot“1500 €*
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“1600 €*
„Schlampe“1900 €*
„Fieses Miststück“2500 €*
„Alte Sau“2500 €*

* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich nach dem Verdienst des Betroffenen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/

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