Auch im Corona-Halbjahr: Rosenmontag ist unterrichtsfrei

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Karnevaleske Berliner - das Traditonsgebäck zum Rosenmontag. (Symbolbild RB)

Am Montag, 1. Februar, beginnt an den Schulen in NRW das zweite Halbjahr – erstmals wird es ein Halbjahresstart im vollen Distanzunterricht. Schon die dritte Woche im neuen Halbjahr (ab dem 15. 2.) beginnt mit einem bis zwei unterrichtsfreien Tagen: Denn viele Schulen haben an Karneval (Rosenmontag und teilweise auch Veilchendienstag) bewegliche Ferientage.

Auch in diesem Schuljahr, wo bereits sehr viel Unterricht ausgefallen ist (z. B. durch die verlängerten Weihnachtsferien).

An den insgesamt vier zusätzlichen „beweglichen“ Ferientagen, die jeder Schule zustehen, will das NRW-Schulministerium trotz der vielen Ausfälle nicht rütteln. Das betonte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am 6. Januar in ihrer Pressekonferenz zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien.

Die vier beweglichen Ferientage jeder Schule stünden fest, erklärte Gebauer in jenem Pressebriefing. Die Schulen hätten sich darauf eingestellt. Sie könne sich aber vorstellen, dass z. B. der Rosenmontag „dazu genutzt werden könne, „Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten“, formulierte die Ministerin.

Klar war demnach, dass es diesbezüglich keine ministerielle Anweisung geben werde. Das galt für alle vier beweglichen Ferientage.

Einige Eltern aus dem Kreis Unna reagierten dennoch irritiert bis verärgert, als ihnen die Schulen den schulfreien (oder besser unterrichtsfreien) Rosenmontag und teilweise noch den Veilchendienstag (15. und 16. 2.) mitteilten.

„Als ob noch nicht genug Unterricht ausgefallen wäre“, ärgerten sich z. B. ein Vater einer Gymnasiastin aus Unna und die Mutter eines Grundschülers aus Fröndenberg. Vor allem, da Karnevalsveranstaltungen in diesem Jahr coronabedingt ohnehin komplett ausfallen.

Viele Kollegien nutzen den Rosenmontag und/oder den folgenden Dienstag allerdings auch für Fortbildungen, die längere Zeit im Voraus geplant werden.

Schulministern Gebauer stellte bei ihrem Pressebriefing am 6. Januar die Regelungen vor, die zunächst vom 11. bis zum 31. Januar Gültigkeit hatten: abgesehen von Notbetreuung für Erst- bis Sechstklässler findet der Unterricht für alle Jahrgangsstufen und Schulformen als Distanzunterricht statt. Diese Maßgabe verlängerte das Land mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung bekanntlich bis zunächst zum 12. Februar.

Dass ab dem 15. Januar wieder Präsenzunterricht in welcher Form auch immer stattfinden kann, zweifeln Gebauer und ihr Chef, der Ministerpräsident Armin Laschet, selbst zum derzeitigen Zeitpunkt an: Man werde zwar als Erstes, sobald das Infektionsgeschehen es wieder ermögliche, Lockerungen für Kitas und Schulen ermöglichen, doch bei landesweit sinkenden Neuinfektionen sei die Gesamtzahl immer noch zu hoch. Vor allem herrsche Sorge vor der Virus-Mutation aus Großbritannien, machte Laschet in den letzten beiden Wochen mehrfach vor der Presse klar.

  • Für die anderen Landesbediensteten ist der Rosenmontag in diesem Jahr übrigens normaler Arbeitstag: Zwar ist dieser Hoch-Tag der Jecken nach dem geltenden Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in NRW grundsätzlich ein Arbeitstag; in der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt. Behörden außerhalb Düsseldorfs durften die Dienstzeit am Rosenmontag „unter Berücksichtigung der karnevalistischen Tradition und der örtlichen Verhältnisse“ nach eigenem Ermessen regeln. Da die Rosenmontagszüge allerdings coronabedingt längst abgesagt wurden, sei die Begründung für ein Beibehalten der bisherigen Dienstzeitregelung für den Rosenmontag 2021 entfallen, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Landes NRW.
  • Seit Einführung dieser Dienstzeitregelung im Jahr 1970 war bislang nur der 11. Februar 1991 nicht dienstfrei, als der Rosenmontagszug aufgrund der Ereignisse des Zweiten Golfkriegs abgesagt wurde.

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