Hamm: Brüder entziehen sich Quarantäne – Strafverfahren

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Symbolbild Pixabay

Die beiden jungen Männer standen unter Quarantäne. Heißt: Sie hatten zu Hause zu bleiben. In den eigenen vier Wänden.

Doch sie waren nicht zu Hause, als die Polizei überraschend nachschauen kam…

Beamte der Hammer Polizei gingen am gestrigen Abend (26. Januar) einem Hinweis aus der Bevölkerung nach. Es sollte ein Quarantäneverstoß vorliegen.

Gegen 20.45 Uhr standen die Polizisten vor dem betreffenden Mehrfamilienhaus in Bockum-Hövel. Und schellten an.

Doch: zwei junge Männer, die in der Wohnung hätten sein sollen bzw. müssen, waren nicht da. Sie waren ausgeflogen.

„Ein 21-Jähriger und sein 19-jähriger Bruder hielten sich entgegen einer bestehenden häuslichen Quarantäneanordnung nicht zu Hause auf und waren unterwegs“, fasst die Hammer Polizei die Feststellungen ihrer Kollegen gestern Abend vor Ort zusammen.

Hintergrund der Anordnung war die Coronaerkrankung eines Familienangehörigen, mit dem die beiden jungen Männer in häuslicher Gemeinschaft leben. „Deshalb hätten sie sich bis zum 20. Februar in Quarantäne begeben müssen“, macht die Polizei die gesetzlichen Auflagen klar.

Und der Verstoß wird für die Brüder teuer. „Das Infektionsschutzgesetz sieht bei solchen Verstößen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe vor“, verdeutlicht die Hammer Behörde, dass Quarantäneanordnung nicht lediglich Empfehlungen sind, die man beherzigen oder eben nach Lust und Laune ignorieren kann.

Die Polizei Hamm appelliert in diesem Zusammenhang: „Halten Sie sich an bestehende Quarantäneanordnungen! Bei Verstößen schreiten wir auch zukünftig konsequent ein!“

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