Unnas Hundehalter „füttern“ ihre Stadt mit halber Mio. Euro

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Symbolfoto: "Seehund" - ein Archivbild aus unserem Leserfotofundus. (Foto c/o "Schwarz Gelb")

Die Hundeliebe ihrer Bürger ist der Kreisstadt lieb und teuer. Sie kassiert in diesem Jahr erneut eine halbe Million Euro Hundesteuer.

4658 gemeldete Hunde sind veranlagt, 65 Hunde mehr als im Vorjahr. Ab Freitag (15. 1.) werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2021 verschickt. Die Steuerhöhe bleibt wie seit vielen Jahren unverändert:

1 Hund – 108,00 € (27 € pro Quartal)

2 Hunde – pro Tier 120,00 € (30 € pro Quartal)

3 und mehr Hunde – pro Tier 132,00 € (33 € pro Quartal).

Die Hundesteuersätze sind in Unna für alle Hunde gleich festgesetzt. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Größe der Tiere.

Auch auf eine erhöhte Steuer für Hunde nach dem Landeshundegesetz (sog. Listenhunde) wird in Unna verzichtet. Man setze hier weiterhin „auf die Vernunft und Einsicht der hiesigen Hundehalterinnen und Hundehalter“, so die Stadt.

Steuerermäßigungen in Ausnahmefällen (Tierheimhunde, Wachhude, Schutzhunde):

  • Bei Aufnahme eines Fundhundes aus dem Tierheim in den Haushalt gewährt die Kreisstadt Unna ab dem Aufnahmedatum 6 Monate lang Steuerfreiheit. Das Kreistierheim bestätigt bereits im entsprechenden Übergabevertrag mit der Angabe „Fundhund“ die Voraussetzungen für eine solche Steuerermäßigung. Aber auch in diesen Fällen sind die Hunde innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie in den Haushalt aufgenommen wurden, bei dem Bereich Steuern anzumelden.
  • Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meterentfernt liegen, erforderlich sind, erfolgt eine Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes.
  • Bei Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, wird auf Antrag der Steuersatz um die Hälfte ermäßigt.
  • Gleiches gilt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Kreisstadt Unna anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben.
  • Eine Steuerbefreiung wird für Hunde gewährt, die nach entsprechender Ausbildung hochgradig behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Alltag erleichtern.

Anzahl der Hunde in Unna / Steuermarke:

Mit 4658 (Stand 31.12.2020) gemeldeten Hunden ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Jedoch ist darüber hinaus eine Dunkelziffer anzunehmen.

Das Befestigen der Hundesteuermarke am Hundehalsband hat nicht nur den Zweck die Kontrolle zu erleichtern, ob ein Hund steuerlich gemeldet ist, sondern dient auch der Zuordnung der Fundhunde. Über die Nummer der Hundesteuermarke konnten in den vergangenen Jahren etliche abhanden gekommene Hunde wieder ihren Besitzern zugordnet werden. Dabei wird den Hundehaltern/innen garantiert, dass das Steuergeheimnis gewahrt wird und Name und Adresse des/r Hundehalters/in nicht an den/die „Finder/in“ herausgegeben werden. – Google Werbung –

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