Schulen müssen ab Montag Notbetreuung sicherstellen – Kein Nachweis für Bedarf nötig

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Symbolbild Pixabay

Ausschließlich Distanzlernen in allen Schulen in NRW bis zum Ende dieses Monats – diese gestern von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) verkündete Entscheidung (HIER unser Bericht) sorgt in nicht wenigen Familien für akute Betreuungsprobleme.

Um diese aufzufangen, sind die Schulen angewiesen, zumindest für die jüngeren Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf Betreuungsangebote zu machen, wie es auch schon während der Schulschließungen im Frühjahr/Frühsommer der Fall war.

Im Vorfeld der für heute (7. 1.) angekündigten Schulmail (HIER unser Bericht, UPDATE) mit allen Einzelheiten der Regelungen bis zum 31. 1. gibt Gebauers Ministerium in einer Pressemitteilung schon folgende Grundsatzentscheidung bekannt:

  • „Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
  • Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt.
  • Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht.“

Das Ministerium macht klar:

„Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.“

Ein Nachweis für den Bedarf – z. B. Arbeit in systemrelevanten Berufen – ist nicht erforderlich, unterstrich Ministerin Gebauer bei ihrer gestrigen Pressekonferenz. Die Eltern, die die Betreuung in Anspruch nehmen möchten, sollten sich jedoch möglichst zeitig anmelden.

Bei der Gesamtschule Königsborn geschieht das zum Beispiel über den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, wie die GEK auf ihrer Homepage aktuell mitteilt.

Screenshot_2021-01-07 Start – GeK Unna – Werner-von-Siemens-Gesamtschule Königsborn

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