Final im Überblick: Was zu diesem Jahreswechsel wo (nicht) erlaubt ist

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Party, Feier - Symbolbild, Quelle RB Unna

Was darf ich nun eigentlich am Silvesterabend und in der Neujahrsnacht in Unna, im Kreis oder in den großen Nachbarstädten Hamm und Dortmund? Wo ist Knallen erlaubt und kontrolliert mich die Polizei in meinem Wohnzimmer?

Hier noch einmal in Kürze, was ihr wo dürft und was wo verboten ist.

Deutschlandweit:

  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist seit dem 22. Dezember verboten. Dies sind Feuerwerke, die normalerweise auch von Erwachsenen abgebrannt werden dürfen, die keine ausgebildeten Pyrotechniker sind. Wer eine Genehmigung für den Umgang mit Pyrotechnik nachweisen kann, darf sie auch in diesem Jahr kaufen.
  • Das Zünden von vorhandenem Feuerwerk ist – wenn eine Stadt nicht Sonderverbote verhängt hat! – erlaubt, aber nicht erwünscht. Es wird deutschlandweit „dringend davon abzuraten“.
  • Wie üblich darf Pyrotechnik aber nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

NRW-weit (auf der Basis der Coronaschutzverordnung NRW, gültig vom 16. 12. 20 bis zum 10. 1. 2021):

  • Partys, Feiern und Ansammlungen sind verboten.
  • §2 (5) – Im öffentlichen Raum ist der Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt.
  • Bei Treffen gilt nach wie vor die Obergrenze von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 15 Jahren, die zu einem der beiden Haushalte gehören.

Für diese Kontaktbeschränkungen und Versammlungen gilt: Sie beziehen sich laut Paragraph 1 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung ausschließlich auf den öffentlichen Raum.

Der durch Artikel 13 Grundgesetz besonders geschützte Privatbereich wird explizit ausgeschlossen. Dort sind polizeiliche Kontrollen nur bei konkreten Anlässen möglich: Dazu zählen Ruhestörungen, akute Gefahrenlagen oder Hinweise auf Straftaten.

  • Jede Kommune kann (nicht muss) darüber hinaus Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk ausweisen.

Kreisweit im Kreis Unna:

  • Es gibt in keiner der 10 Städte und Gemeinden Feuerwerksverbote. Darüber hinaus gelten die landes- und bundesweiten Regeln.

Hamm:

  • Die Stadt Hamm hat per Allgemeinverfügung den gesamten Stadtbereich zur Böllerverbotszone erklärt.

Dortmund:

  • In Dortmund gibt es zum diesjährigen Jahreswechsel statt den sonst zwei Feuerwerksverbotszonen eine dritte (Bereich Hauptbahnhof – Bereich Reinoldikirche – Bereich Möllerbrücke). Diese Verbotszonen bestehen von Silvester, 31.12.2020, 20 Uhr bis Neujahr, 01.01.2021, 2 Uhr.
  • In diesen extra ausgewiesenen Zonen herrscht zugleich ein verschärftes Kontaktverbot: Dort darf man sich in der Silvesternacht höchstens zu zweit treffen. Das Verbot gilt bis 1 Uhr am Neujahrsmorgen. Ab dann ist wieder die Regel: 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 15 Jahren (die zu diesen Haushalten gehören) werden nicht mitgezählt.

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