Kreis Unna jetzt auch auf RKI-Covid-Karte ein „Extrem-Hotspot“

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Screenshot_2020-11-28 RKI COVID-19 Germany

Nachdem die Inzidenzwerte von Kreis und Robert-Koch-Institut in den letzten beiden Wochen mehr oder weniger stark auseinanderklafften, hat sich die sogenannte 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner heute (28. November) wieder angenähert.

Auch das RKI-Dashboard, das alle 24 Stunden um Mitternacht aktualisiert wird, weist das Kreisgebiet Unna jetzt wieder mit einer Inzidenz über 200 aus.

Damit zählt der Kreis nun auch auf der offiziellen „Landkarte“ der Corona-Entwicklung zu den neu definierten „Extrem-Hotspots“.

Nach den eigenen Berechnungen des Kreises Unna liegt die 7-Tages-Inzidenz schon seit Längerem über 200, von wenigen Tagen zwischendurch abgesehen. Am gestrigen Freitag, beim letzten „Corona-Update“ vor dem Wochenende, notierte der Kreis eine Inzidenz von 219.

Nach dem Beschluss der Bund-Länderberatungen vom vergangenen Mittwoch sollen neben „Hotspots“ mit Inzidenzen über 50 künftig auch Extrem-Hotspots (Wortwahl von Ministerpräsident Armin Laschet) ab Inzidenz 200 ausgewiesen werden, um dort noch stärkere Schutz- und Regulierungsmaßnahmen einzuleiten.

Wie diese generell aussehen könnten, geben Länder und Bund allerdings nicht vor. Darüber, so Laschet in seiner Pressekonferenz nach den Beratungen am Mittwochabend, müssten dann die jeweiligen Landkreise entscheiden.

In solchen Super-Hotspots sollen z. B. künftig Wechselmodelle von Präsenzunterricht und Homeschooling möglich sein, die das Land NRW derzeit noch kategorisch ablehnt. Armin Laschet will denn auch fortan keinen „Automatismus“ bei Inzidenzen über 200, sondern die Entscheidung individuell für jede einzelne Schule.

Den Kommunen vor Ort überlassen bleibt auch die Ausweisung von Feuerwerksverbotszonen an Silvester: Solche Zonen könnten etwa besonders belebte Plätze und Straßen sein.

Wie uns Unnas Stadtsprecher Christoph Ueberfeld auf Nachfrage allerdings sagte, wartet die Stadt derzeit noch auf die entsprechende schriftliche Verordnung des Landes NRW. Bisher hat es seine Coronaschutzverordnung, die in der zum 2. 11. aktualisierten Fassung am 30. 11. endet, noch nicht fortgeschrieben.

Warum kommt der Kreis auf andere Zahlen als das RKI?

Kreis Unna – Archivbild RB

Die Unterschiede waren deutlich: Während das Robert Koch-Institut (RKI) noch Zahlen im gelben Bereich meldete, schlug die Corona-Ampel beim Kreis Unna schon auf Rot. Das bedeutet: der Kreis hatte bereits einen 7-Tages-Wert von über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern errechnet. Ähnlich sah es bei den ersten Maßnahmen aus. Während das RKI noch “Entwarnung” gab, hatte der Kreis bereits eine Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen ermittelt.

Der Gesundheitsdezernet vom Kreis Unna, Uwe Hasch, begründete dies mit technischen Übermittlungsfehlern auf Seiten des RKI. Unser Partnermedium MeinSchwerte fragte nun beim RKI nach.

Ein konkreter technischer Fehler, eher unwahrscheinlich: “Diskrepanzen können aufgrund vieler Ursachen entstehen, u.a. durch den Übermittlungsverzug (z.B. wenn das Gesundheitsamt bereits Fälle an die Landesstelle übermittelt hat, diese aber noch nicht vom Land an das RKI übermittelt worden sind) oder durch einen anderen Datenstand (das RKI verwendet den Datenstand jeweils 0 Uhr, das Gesundheitsamt oder Land verwendet für seinen Situationsbericht möglicherweise einen anderen Datenstand)”, berichtet Pressesprecherin Ronja Wenchel.

RKI nicht für Ausweisung der Risikogebiete zuständig

Das RKI weise aber auch immer darauf hin, dass es durch den Meldeverzug zu einer Unterschätzung der Siebentage-Inzidenz kommen kann, vor allem bei dynamischen Entwicklungen. 

Für die Ausweisung von Risikogebieten ist das RKI übrigens nicht zuständig: “Das RKI hat weder Kriterien für innerdeutsche Risikogebiete, noch weist es diese aus. Auf dem Dashboard sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen überschritten haben, rot eingefärbt. Dieser Grenzwert war eine politische Entscheidung, an der das RKI nicht beteiligt war. Das Kenntlichmachen der Landkreise bedeutet nicht, dass das RKI diese Landkreise zu Risikogebieten erklärt.” 

Quelle: MeinSchwerte

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