Hotelübernachtung über Weihnachten in 5 Bundesländern möglich – auch in NRW

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Fotoquelle: Ringhotel Katharinen Hof/via Facebook

Wer über Weihnachten Verwandte besucht, soll nicht gezwungen sein, auch dort zu übernachten oder abends wieder nach Hause zu fahren.

NRW macht ebenso wie 4 weitere Bundesländer Hotelübernachtungen bei Weihnachtsbesuchen möglich und damit eine Ausnahme vom generellen Verbot touristischer Übernachtungen.

Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hatte sich vehement dagegen gestellt, jedoch ohne Erfolg.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte dazu in der Presse, dass

„Weihnachtszusammenkünfte im engen, überschaubaren familiären Kreis, so wie das von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden ist, keine touristischen Übernachtungen sind – sondern das ist eine Kategorie, die wir ausdrücklich erlauben und ermöglichen wollen, weil das familiäre Beisammensein über Weihnachten ein ganz zentraler Bestandteil unserer Alltagskultur ist.“

Neben Nordrhein-Westfalen gestatten auch Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und Berlin ihren Hoteliers solche „Weihnachtsübernachtungen“.

NRW und Berlin zählen zu den Bundesländern mit den höchsten Infiziertenzahlen.

Berlin schert daher über Weihnachten aus der gemeinsam angesprochenen Linie bei den Kontaktbeschränkungen aus: Während bundesweit die 5-Personen-Regel vom 23.12. bis 1.1. auf 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten gelockert wird, bleibt es in der Hauptstadt bei höchstens 5 aus 2 Haushalten. Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt.

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