Unnas Rat konstituiert sich – Nur wenige Besucher zugelassen

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Unter strengen Coronaschutzbedingungen kommt der neu gewählte Unnaer Stadtrat am kommenden Donnerstag, 19. November, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Beginn ist um 17 Uhr.

  • Dirk Wigant (CDU) wird als neuer Bürgermeister vereidigt und in sein Amt eingeführt,
  • die neuen Ratsmitglieder werden verpflichtet und ebenfalls in ihre Ämter eingeführt.
  • Zudem stehen Wahlen an: Um die der stellvertretenden Bürgermeister hat es im Vorfeld bereits Unstimmigkeiten gegeben (SPD, Grüne und CDU wollen jeweils einen „Vize“ installieren und damit die Stellvertreterzahl von 2 auf 3 aufstocken, bei allerdings unveränderten Kosten für die Stadt und die Bürger). HIER unser Bericht.
  • Gewählt werden gleichfalls die Ortsvorsteher/innen,
  • außerdem steht die Bildung und Besetzung der Fachausschüsse auf der Tagesordnung.

Die entsprechenden Sitzungsunterlagen werden im städtischen Ratsinformationssystem (https://sessionnet.krz.de/unna/bi/info.asp) veröffentlicht.

Auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus wird auch diese Sitzung – wie praktisch alle seit März – nicht im Ratssaal stattfinden, sondern in der Stadthalle. Dort gelten aktuell für diese Ratssitzung und alle nachfolgenden Rats- und Ausschusssitzungen folgende Regelungen:

Zuschauertribüne der Stadthalle während einer Ratssitzung im Frühsommer 2020. (Archivfoto Rundblick)
  • Die Anzahl der möglichen Besucher wird begrenzt, um den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können. Daher befinden sich im oberen Teil (Tribüne) 18 Plätze.
  • Die Maskenpflicht gilt sowohl im Begegnungsverkehr als auch am Sitzplatz.
  • Die Eingänge sind für Ausschussmitglieder für die Vorbesprechungen ab 15.30 Uhr geöffnet, für Besucher ist der Einlass ab 16 Uhr.
  • Am Eingang erfolgt eine Registrierung der Besucher (Name, Adresse, Telefonnummer). Dies dient dazu, um im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus Infektionsketten nachvollziehen und Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren zu können. Die Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verarbeitet und nach Ablauf von einem Monat gelöscht.
  • Ohne diese Angaben kann ein Zutritt zur Stadthalle nicht gestattet werden.
  • Die Kreisstadt Unna ist berechtigt, Besucher zur Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes aufzufordern (reine Sichtkontrolle).
  • Die Erfassung aller weiteren Personen erfolgt ebenfalls im Eingangsbereich. Die Teilnahme von Mitarbeitenden der Verwaltung wird auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
  • Am Haupteingang der Stadthalle stehen zwei separate Zugänge zur Verfügung. Einer ist für die Besucher*innen vorgesehen, der andere für die Gremienmitglieder, Fraktionsgeschäftsführungen, Presse und Angehörige der Verwaltung. Bereits vor Eintritt in die Stadthalle, insbesondere auch dann, wenn es zu Wartezeiten kommen sollte, aber auch in der Halle ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten.
  • Am Haupteingang, an den Eingängen zu den jeweiligen Sitzbereichen und in den Toilettenräumen stehen Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Rats- und Ausschussmitglieder sowie Besucher, die unter Krankheitssymptomen leiden, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu positiv auf das Virus Getestete hatten oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, sollen der Sitzung fernbleiben. Anweisungen zur Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden und zu sonstigen hygienischen Vorkehrungen ist Folge zu leisten.

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