Kreis passt seine Coronaverfügung an neuen Landeserlass an

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Foto: Rundblick Unna

Schon ab heute treten die verschärften neuen Landesregeln in puncto Corona in Kraft – zugleich gibt es eine erst seit Sonntag gültige Allgemeinverfügung des Kreises Unna, die ebenfalls weitere Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie enthält, da der Kreis die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten hat (wir berichteten).

Bei unseren Leserinnen und Lesern herrschte heute Morgen (14. 10.) verständlicherweise maximale Verwirrung darüber, welche der Vorschriften denn nun bindend sind. Denn die für den Kreis gültige Allgemeinverfügung unterscheidet sich in Teilen von dem frischen Erlass für ganz NRW.

Jener sieht z. B. beim Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz (mehr als 50 Neuinfizierte auf 100.000 Teilnehmer in einer Woche) eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf 5 statt 10 Personen vor oder Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum, wie sie z. B. schon in Köln gilt.

Kreissprecherin Constanze Rauert erklärte uns das Prozedere auf Nachfrage am Vormittag:

„Das Land hat einen Erlass herausgegeben. Ein solcher muss in Allgemeinverfügungen gegossen und mit Dritten abgestimmt werden. Der Kreis Unna hat seinen Entwurf am gestrigen 13.10.2020 zur Abstimmung weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass es heute etwas Abschließendes gibt und die Verfügung veröffentlicht werden kann.“

UPDATE – hier ist die neue Allgemeinverfügung

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