Beschwerde beim Landrat über den Gender*stern

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Symbolbild - Quelle Pixabay

Über das „Gendern“ beschwert sich dieser Leser in einem Beschwerdeschreiben an Landrat Michael Makiolla, das wir hier als Lesermeinung veröffentlichen.

„Sehr geehrter Herr Makiolla,

ich habe heute ein Faltblatt mit dem Opherdicker Herbstprogramm erhalten, in dem die Empfänger diese Blattes mit „Liebe Konzert- und Museumsbesucher*innen“ angesprochen werden.

Ich möchte Sie höflich informieren, dass der Genderstern in der deutschen Grammatik nicht vorkommt und auch von dem dafür zuständigen Rat für Deutsche Rechtschreibung wie auch von der Wiesbadener Gesellschaft für Deutsche Sprache als sprachwidrig abgelehnt wird.

In Gesetzen, Richtlinien, Ordnungen oder Satzungen sollen die Regeln des vom Bundesjustizministeriums herausgegebenen „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“ gelten. Derzeit sieht es vor, dass zur sprachlichen Gleichbehandlung vorzugsweise geschlechtsneutrale Formulierungen oder kreative Umschreibungen benutzt werden. Sofern notwendig, könnten auch Paarformen benutzt werden. Die Nutzung des Asterisk (Genderstern) ist nach diesen Regeln nicht erlaubt.“

Wolfgang Barrenbrügge, Unna

1 KOMMENTAR

  1. Der Deppen-Stern wird vermutlich für (und von) Opfer(n) unserer neuzeitlichen Bildungspolitik verwendet.
    Früher verstanden die Leute noch so etwas wie generisches Maskulinum/Femininum und Neutrum.
    Faktisch wendet sich das Faltblatt nun einmal an männliche UND weibliche Besucher und dann nochmal explizit nur an Weibliche.

    Aber das ist nur konsequent, alles andere geht ja auch den Bach runter…

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