Auf dem Wochenmarkt in Kamen gilt nach der neuen Coronaschutzverordnung nach wie vor die Maskenpflicht. Darauf weist die Stadt Kamen hin.
„Geändert hat sich, dass künftig bei einem Verstoß sofort ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig wird“, warnt die Verwaltung in einer Pressemitteilung vom Donnerstagmittag (3. 9.) vor. „Bislang wurden Maskenverweigerer bei einem Verstoß zunächst verwarnt.“
Dies gilt nicht nur für Kamen, sondern für jeden anderen Wochenmarkt auch. Unna (wo am Freitag wieder Wochenmarkt ist) hat den Bereich klar definiert: Alter Markt, Bahnhofstraße ab/bis Tchibo, Massener Straße ab/bis Foto Nawroth.
Mit der Neuregelung in der Coronaschutzverordnung NRW zum 1. 9. ist nunmehr beim Nichttragen einer Maske in den vorgeschriebenen Örtlichkeiten sofort ein Bußgeld von 50 Euro zu zahlen. In Bussen und Bahnen bleibt es bei 150 Euro.