Maskenpflicht im ÖPNV: Polizei warnt vor Blanko-Attesten

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Symbolfoto: Foto A. Reichert

Ein Mund-Nasenschutz in Bussen und Bahnen ist Pflicht – Verstöße gelten seit voriger Woche in NRW als Ordnungswidrigkeit und sind mit 150 Euro Bußgeld belegt. Wir berichteten.

Jetzt warnt die Bundespolizei vor „Blanko-Attesten“.

In der letzte Zeit sei es immer wieder zu Verstößen gegen die Tragepflicht eines Mund-/ Nasenschutzes in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen, berichtet die „BuPo“ am heutigen Donnerstag (20. 8.). „Nach Belehrung durch die Polizeibeamten wurde dann von Betroffenen ein Online-Attest vorgelegt, das sie von der Trageverpflichtung befreien soll.“

Ermittlungen ergaben aber in mehreren Fällen, dass Betroffene das Blanko-Attest aus dem Internet heruntergeladen hatten. „Ein Arzt bot auf seiner Homepage dieses Attest ohne vorherige Untersuchung zum Online-Download mit dem Hinweis an, man müsse nur Namen und Adresse eintragen“, so die Bundespolizei.

Sie warnt nachdrücklich vor dem Herunterladen dieser Atteste. Beim Vorzeigen macht man sich wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar und verstößt zudem gegen die Coronaschutzverordnung, da kein Mund-/Nasenschutz getragen wurde.“

Quelle: Bundespolizei

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