Airport-Schwellenverlegung Richtung Unna wird jetzt auch Sache der Landespolitik

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Flughafen Dortmund /Foto: Kathi Rück

Nicht mehr allein Sache der Bezirksregierung Münster ist das Genehmigungsverfahren um die Schwellenverlegung der Start-/Landebahn am Flughafen Dortmund.

Nach dem Leiter des Arbeitskreises Klima in Unna, Ralph Bürger, mit einer Eingabe an die Bezirksregierung (wir berichteten) st jetzt auch MdL Hartmut Ganzke (SPD) mit einer „ kleinen Anfrage“ an die Landesregierung initiativ geworden.

Beide Politiker bezeichnen die Absicht der Bezirksregierung, zum Genehmigungsverfahren keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufzulegen, als „wirklichkeitsfremd.“ Die Beurteilung von Umgebungslärm, die Flugfrequenzen und eingesetzten Maschinen, die Erkenntnisse über die medizinisch-psychologischen Auswirkungen von Fluglärm hätten sich schließlich innerhalb 20 Jahren grundlegend vereändert.

Erst seit 2002 existiert eine Richtlinie der Europäischen Union, die dem Umgebungslärm einen völlig neuen Stellenwert zuweist. Diese Richtlinie ist somit 2 Jahre jünger als die letzte UVP des Flughafens Dortmund.

Innerhalb von 4 Wochen wird wohl die Landesumweltministerin die „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Ganzke vom 11.8. zu beantworten haben:

„Die Erweiterung der Landebahn am Flughafen Dortmund um 300 Meter auf dann 2.000 Meter ist in der Bevölkerung in weiten Teilen sehr umstritten. In einer Pressemitteilung der zuständigen Genehmigungsbehörde der Bezirksregierung Münster war nun zu lesen, dass die Bezirksregierung keine „erneute Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung“ sieht. Auf Grundlage der bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung, welche vor 20 Jahren durchgeführt wurde, soll nun das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Mit der Verlängerung des Aufsetzpunktes der Lande-/Startbahn Richtung Unna können künftig größere und leistungsstärkere Maschinen starten und landen. Wie wird sich dies auf die Lärmentwicklung in der Stadt Unna konkret auswirken?

2. Die zugrundeliegende Umweltverträglichkeitsprüfung ist 20 Jahre alt. Wie garantiert die Landesregierung den betroffenen Bürgern in Unna, dass die zu erwartenden erzeugten Emissionswerte (z.B. Feinstaub-, Ultrafeinstaub- und Stickoxidregen) durch größere Flugzeuge durch die veraltete UVP erfasst und berücksichtigt sind?

3. Sind die aktuellen Umweltdaten Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, oder sind es die veralteten Daten aus dem Jahr 2000?

4. Nimmt die Landesregierung den geschilderten Vorgang seitens der Bezirksregierung als Anlass zum Handeln?“

Quelle: PM Bürger

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