Gegen die von Schulministerin Gebauer verfügte hochumstrittene Maskenpflicht auch während des Unterrichts ab Klasse 5 sind schon am ersten Tag des neuen Schuljahrs Klagen eingegangen.
Das bestätigte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster gegenüber Focus.de.
Demnach will eine Familie aus dem Rheinland per Eilverfahren klären lassen, ob die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW in diesem Punkt rechtlich haltbar ist.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein weiteres Verfahren ans OVG verwiesen: Ein Schüler aus dem Kreis Viersen geht gegen die Maskenpflicht im Unterricht vor.
Der Philologenverband NRW bezeichnete den Zwang, mit Mund-/Nasebedeckung dem Unterricht folgen zu müssen, gegenüber der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) als eine „große Belastung, die wir wohl erst einmal hinnehmen müssen“. Unterricht sei sehr erschwert – weil die Schüler schwieriger zu verstehen sein und weil man die Mimik nicht erkennen könne.
Die Landesschülervertretung berichtete von Atemproblemen mancher Schüler und zusätzlichen Ansteckungsrisiken, da die Mund-/Nasebedeckungen zu lange in Gebrauch seien. Der Elternvereins NRW nannte das „das dauernde Maskentragen für Schüler … eine Zumutung und pädagogisch kontraproduktiv“.