Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, dass für die Verlegung der Landeschwellen am Airport in Richtung Unna keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei, stößt auf heftige Kritik aus der SPD Unna.
Ratsherr Ralph Bürger, Vorsitzender des Ortsvereins Billmerich und des Arbeitskreises Klima, hat eine Eingabe zum Genehmigungsverfahren „Landesbahnverlängerung Flughafen Dortmund“ geschickt.
Er argumentiert wie folgt:
„Wir haben der Presse entnommen, dass Sie „keine erneute Pflicht zu einer
Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP) sehen. Dies mag aufgrund der geltenden Rechtslage
so sein.
Allerdings sprechen die Fakten dafür, die UVP unbedingt zu aktualisieren, zudem
die letzte bereits vor 20 Jahren (!) durchgeführt worden ist.
Hinweis: Die mit einer UVP vergleichbaren Lärmaktionsplanungen sind schließlich alle 5
Jahre von den Gebietskörperschaften zu aktualisieren.
Sie schreiben in Ihrer Presseerklärung, dass „allein durch eine mögliche Verlegung der
Schwelle …keine solchen zusätzlichen, erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
erwartet (werden)“. Dies sehen wir und mit Sicherheit auch die von Fluglärm besonders
betroffenen Einwohner von Unna ganz anders:
- Mit der Verlängerung des Aufsetzpunktes der Lande-/Startbahn Richtung Unna
können künftig größere und leistungsstärkere Maschinen starten und landen. Dass
diese „leiser“ sein sollen, ist eine ungeprüfte Behauptung interessierter Kreise. - Mit einer längst überholten UVP können die durch andere Flugzeugleistungsklassen
erzeugten Emissionswerte wohl kaum nachgewiesen werden: Die Lärmemissionen
verändern sich und niemand weiß ohne ausführliche Berechnungen und Messungen,
in welche Richtung und mit welchen Häufigkeiten ! Dies zu erfahren ist ein legitimer
Anspruch der betroffenen Bürger. - Mit modernen Flugzeugen ändern sich auch die Abgas-Emissionen erheblich. Die
Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, mit welchen Feinstaub-,
Ultrafeinstaub- und Stickoxidregen über dem Unnaer Stadtgebiet sie künftig zu
rechnen haben. Eine UVP aus dem Jahre 2000 für die Beurteilung heranzuziehen, ist
schlicht wirklichkeitsfremd. - Basis von medizinisch notwendigen Beurteilungen über die gesundheitlichen
Gefahren des Dortmunder Flugbetriebes kann natürlich nur eine UVP sein, die die
zur Zeit geltenden Fakten berücksichtigt. Die aktuellen medizinisch-psychologischen
Erkenntnisse insbesondere über Fluglärm werden durch das Fluglärmgesetz nicht
reflektiert. Einzelflugereignissen kommt inzwischen aus medizinisch-psychologischer
Sicht eine viel höhere Bedeutung zu als früher. Deutlich: Fluglärm macht krank! - Die Vernachlässigung von aktuellen Umweltdaten ist wahrscheinlich rechtlich
anfechtbar. Dies könnte ein wesentlicher Grund für eine Klage der Stadt Unna sein,
sollte die Bezirksregierung dem Antrag der Dortmunder Flughafengesellschaft
nachkommen. - Es fällt auf, dass durch den durch die Bezirksregierung geplanten Verzicht auf UVP
die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit de facto ausgehebelt werden. Zusammen
mit dem bisher leider „geübten“ Verzicht der Städte Unna und Dortmund auf eine
gesetzlich nicht zwingende Lärmaktionsplanung „Fluglärm Unna-Massen“ besteht
dann ein erhebliches Defizit in der Bürgerbeteiligung. Nicht nur das: Die Absichten
der Europäischen Union zur „Minderung von Umgebungslärm“ werden konterkariert.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ortsverein Unna-Billmerich
Vorsitzender
Ralph Bürger
…. man kann sich dem nur anschließen. Traurig wie weit weg die meisten Politiker/Verwaltungsangestellte oder sogar Beamte jedweder Couleur oder Ebene von der Realität entfernt sind. Getreu dem Motto ’nicht vor meiner Haustür‘ also warum soll ich etwas unternehmen?