Familie setzt Hund im Park aus

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Foto: ausgesetzer Familienhund (Tierschutzorganisation Arche Dortmund)

Wie lieblos muss man sein, um seinem Haustier so etwas anzutun… Das fragen sich einmal mehr die Tierschützer der Arche Dortmund.

Wie die Tierschutzorganisation  berichtet, wurde am Donnerstag, 30.07.2020, im Revierpark Wischlingen ein Hund ausgesetzt. 

In den Post schreiben die Tierschützer:

„Im Revierpark Wischlingen wurde heute (30. 7.) gegen 20 Uhr ein Hund von seiner Familie ausgesetzt. Der Hund wurde nah ans Wasser gebracht, wo Ihm das Geschirr abgenommen wurde und er letztlich ins tiefere Wasser gegangen ist.

Kurz darauf hat sich die Familie schnellstmöglich entfernt und dem Hund sein Schicksal überlassen.

Gemäß Passanten soll es sich um eine schwangere Frau mit Kinderwagen gehandelt haben, die von einem kleineren Kind (ca. 4 Jahre) sowie einem Mann begleitet wurde.“

Die Arche ergänzt: „Da unsere Pflegestellen alle voll sind, wurde der Hund ins Tierheim Dortmund gebracht.“

Quelle und Foto: Tierschutzorganisation Arche Dortmund

Beim Aussetzen von Tieren handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Geldstrafe bis 25.000,- € geahndet werden kann. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Tierschutzgesetz: in § 3 TschG heißt es, dass das Aussetzen von Tieren verboten ist.

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