Erschreckende Bilanz bei Lkw-Kontrolle an der A2

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Foto: ©A. Reichert

Am Mittwoch (15.07.2020) führte die Kreispolizeibehörde Unna, unter der Einsatzleitung von Thomas Stoltefuß und Michael Jahn,  gemeinsam mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) sowie dem Zoll umfangreiche Lkw-Kontrollen auf dem Parkplatz Kolberg an der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover durch.

Hierbei wurden zahlreiche Lkw von der Autobahn gewunken und auf Mängel inspiziert. Bei den Kontrollen wurden hauptsächlich die Lenk-/und Ruhezeiten der Fahrer,  die Auflieger, die Bremsen, das Fahrwerk, die Reifenbeschaffenheit und vorallem auch die Ladungssicherheit in Augenschein genommen, auch die Fahrerkarten wurden ausgelesen um die Lenkzeit der Lkw-Fahrer zu kontrollieren. Diese sind besonders wichtig für die Einhaltung der Sozialvorschriften, um Unfälle, im schlimmsten Fall mit Todesfolge, zu vermeiden.

In einem Fall konnte ein transportierter, völlig ausgebrannter Porsche Cayenne auf dem Weg ins Ausland festgestellt werden. Der Fahrer des Abschleppfahrzeuges führte nicht entwertete Originalpapiere mit sich, die nach Absprachen mit zuständigen Straßenverkehrsbehörden sichergestellt wurden. Es besteht zumindest der Anfangsverdacht der missbräuchlichen Weiterverwendung der Originalfahrgestellnummer.

Bei Verdacht auf Aufputschmittel oder Amphetamine wurden entsprechende Tests durchgeführt. Ein Fahrzeugführer wurde positiv getestet. Er wurde zur Wache gebracht um sich dort einem Bluttest zu stellen. Ihn erwartet eine Strafe in Höhe von 600€ und er durfte die Fahrt nicht mehr fortsetzen.

Zahlreiche Lkw wiesen deutliche Mängel auf, sodass eine Weiterfahrt untersagt wurde. Die Fahrer standen in der Pflicht, ihr Fahrzeug auf dem Rastplatz wieder verkehrstauglich zu machen, bevor die Weiterfahrt genehmigt werden konnte. Unteranderem traf es einen Reisebus dessen Seitenscheibe gesprungen war. Die Scheibe musste vor Ort ersetzt werden, um die Fahrt fortsetzen zu können.

Ein Fahrer (britisches Kennzeichen) fuhr ein Anhängergespann, welches er ohne gültige Fahrerlaubnis führte. In insgesamt fünf Fällen musste die Weiterfahrt aus unterschiedlichen Gründen,  u.a. wegen technischer Mängel am Fahrzeug oder fehlender Fahrerlaubnis, untersagt werden.

Durch den Zoll werden zwei Strafanzeigen wegen Sozialleistungsmissbrauch und eine wegen Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine Ordungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz gefertigt.

Hier die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollaktion:

   - 12 Ordnungswidrigkeiten (Verstoß Sozialvorschriften,
     Güterkraftverkehrsgesetz, Ladungssicherung u.a.)
   - 1 Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
   - 4 Sicherheitsleistungen
   - 5 Untersagungen der Weiterfahrt
   - 1 Blutprobe
   - 4 Verwarnungsgelder

Fotogalerie der Kontrolle:

Am heutigen Donnerstag 16.07.2020 wurde ein zweiter Kontrolleinsatz an selber Stelle durchgeführt, die Ergebnisse sind nicht besser

Bei einem zweiten Schwerpunkteinsatz zur Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften wurden am Donnerstag (16.07.2020) auf dem Autobahnparkplatz Kolberg (A 2) insgesamt 55 Fahrzeuge kontrolliert und 27 Maßnahmen fällig. Wie bereits am Vortag an selber Stelle wurden bei fast jeder zweiten Überprüfung Verstöße gegen Sozialvorschriften, technische Mängel an den Fahrzeugen oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt.

Hier das Ergebnis des Schwerpunkteinsatzes, den die Kreispolizeibehörde Unna erneut mit Unterstützung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des LAFP in Selm und Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamtes in Dortmund durchgeführt hat:

   - 9 Verwarnungsgelder
   - 8 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
   - 3 Untersagungen der Weiterfahrt
   - 3 Mängelkarten
   - 2 Sicherheitsleistungen

Das Hauptzollamt Dortmund erfasste eine Strafanzeige wegen Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz.

Besonderheit: In einem Fall kontrollierten die Einsatzkräfte einen LKW-Fahrer, der 1660 Kilometer von Spanien bis zum Kontrollort ohne die Einhaltung der erforderlichen Ruhezeiten gefahren war. Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro entrichten und mindestens 11 Stunden Ruhezeit einhalten. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Quelle: Polizei Unna

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