Kostenlose Coronatests ab sofort auch am Flughafen Dortmund:
Die Landesregierung richtet in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Corona-Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück ein.
Flugreisende aus aus den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Risikogebieten können sich dort kostenlos testen lassen.
Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund nehmen bereits am morgigen Samstag (25. Juli 2020) ihre Arbeit auf.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein erklärt: „Zwei bis drei Ärztinnen und Ärzte werden unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen die Reisenden parallel abstreichen können. Die Proben gehen vier Mal am Tag direkt ins Labor. Die Reisenden können in der Regel innerhalb von drei Tagen online checken, wie der Test ausgefallen ist.“
Bei einem negativen Testergebnis werde eine häusliche Quarantäne erheblich verkürzt, ergänzt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
Die Testzentren werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert. Honorarärztinnen und Honorarärzte sowie medizinisches Fachpersonal führen die Tests durch. An allen Flughäfen werden zudem Informationsmaterialien des Ministeriums zur Einreise in Corona-Zeiten verteilt, die in vier verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch) erhältlich sind (https://www.mags.nrw/coronavirus).
Gesundheitsminister Laumann macht zudem nochmals deutlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung einhalten:
„Die Regelungen sind für alle gesetzlich verpflichtend. Und jeder, der in ein Risikogebiet reist, muss wissen, was er da tut. Ich erwarte daher von jedem, der in ein Risikogebiet reist, dass er sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne begibt oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist.“
Zum Hintergrund:
An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück landen nach aktuellem Kenntnisstand wöchentlich mehr als 160 Flugzeuge mit voraussichtlich mehr als 15.000 Passagieren aus Gebieten, die derzeit vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen sind. Die Liste der Gebiete wird vom RKI fortlaufend aktualisiert. Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Von der Verpflichtung ausgenommen sind unter anderem Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.