Ein 18-jähriger Realschüler aus Dortmund darf seinen Abschluss machen.
Weil er ohne Mund-Nasenschutz auf dem Schulflur den Unterricht anderer störte, wurde er zunächst von den mündlichen Abschlussprüfungen ausgeschlossen; wir berichteten.
Doch der Schüler ergriff die Chance, die sich ihm im Gerichtsverfahren mit der Bezirksregierung Arnsberg bot. Er nimmt den Vergleich an und nun darf an den mündlichen Abschlusspüfungen Ende August teilnehmen. Er zog seine Klage gegen die Bezirksregierung zurück und zahlt anteilig 1000 € Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.
Folgendes war passiert:
Eigentlich besuchte der Schüler eine private Schule in Dortmund-Hörde, seine schriftlichen Prüfungen legte er aber in einer benachbarten Realschule ab. Nach Abgabe seiner letzten Prüfungen tauschte er sich noch mit Mitschülern auf dem Schulflur aus.
Die Schüler trugen keinen Mundnasenschutz und störten mit ihrer Gesprächslautstärke den Unterricht anderer Klassen. Auch mehrere Ermahnungen, die Lautstärke zu reduzieren, zeigten keine Wirkung.
Da die ermahnende Lehrerin diese Schüler aber nicht unterrichtete, kannte sie deren Namen nicht – bis auf einen, den 18-jährigen Ari O. Die Bezirksregierung schloss ihn im Anschluss von den Prüfungen wegen Verstoßes der Corona-Schutzverordnung aus.
Der 18-Jährige nahm er sich einen Anwalt und reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein, wo die Bezirksregierung Arnsberg einen Vergleich vorschlug. Die Frist, diesen anzunehmen, endet heute (13. 7.).
https://www.rundblick-unna.de/2020/07/07/ohne-mundschutz-auf-dem-flur-schueler-kaempft-um-realschulabschluss/
Quelle: Archiv RB/WDR