Darf die Polizei Zeugen per Corona-Liste suchen?

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Platz nehmen, aber vor dem Essen bitte erst in die Liste eintragen – das ist die aktuelle Corona-Praxis in ganz Deutschland. Wir berichteten bereits darüber. 

Neben dem Namen muss regelmäßig auch eine Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Eigentlich nur für das Gesundheitsamt im Infektionsfall. Doch die Daten werden jetzt teilweise auch von der Polizei genutzt! 

So nutzte die Hamburger Polizei die Corona-Kontaktlisten jüngst für die Ermittlung von Zeugen. Ein Mann hatte in der Hansestadt mehrere Menschen mit einem Messer bedroht und wurde anschließend durch die Polizei festgenommen. Verletzte gab es dabei nicht. Trotzdem hat die Polizei bei einem Restaurant in der unmittelbaren Nähe die Kontaktlisten angefordert. Betroffene, die von der Polizei anschließend angerufen wurden, berichteten das auf Twitter.

Sowohl nach der Strafprozessordnung als auch nach den datenschutzrechtlichen Verordnungen sei das grundsätzlich kein Problem, heißt es.

Ob es schon ähnliche Fälle im Kreis Unna gab? Bernd Pentrop, Sprecher der Kreispolizeibehörde Unna teilte auf unsere Anfrage mit, dass ähnliche Fälle hier nicht bekannt seien.

Quelle: MOPO

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