Erst Name und Adresse bitte, dann guten Appetit: Wie läuft´s denn mit den Corona-Listen?

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Bitte registrieren - das entfällt seit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am 20. August. Archivbild aus dem Eiscafé Venezia in Unna. ( Foto Rinke)

Bitte Platz nehmen, guten Appetit – aber bitte erst Name und Anschrift in die Liste eintragen.

Seit Mitte Mai ist wegen der Coronaschutzverordnung jeder Restaurantbesuch mit dem Hinterlassen der persönlichen Kontaktdaten verbunden. Das stieß auf geteiltes Echo, nicht wenige Bürger fürchten um den Datenschutz und verzichten lieber vorerst aufs Essengehen.

Eine Umfrage des Dortmunder WDR bei den großen Ruhrgebietsstädten hat jetzt ergeben, dass die Listen bisher noch nicht zur Anwendung kamen. Dies wird nötig, wenn ein Lokalbesucher positiv auf Covid-19 getestet wurde und mögliche Kontaktpersonen informiert werden müssen.

In vielen Lokalen, so auch im Eiscafé Venezia auf der Massener Straße in Unna, werden gar keine „Listen“ angelegt, sondern jeder Gast schreibt seine Daten einzeln am Tisch auf, und sie werden dann eingesammelt und aufbewahrt.

Namen, Adressen und Konktaktnummern der Gäste sind vier Wochen lang aufzubewahren, um gegebenenfalls die Infektionsketten nachverfolgen zu können. „Aber trotz auftretender neuer Corona-Fälle mussten die Listen bisher noch nicht eingesetzt werden, da die infizierten Personen nicht in den vorangegangenen Tagen im Restaurant essen waren, berichtet dre WDR.

Ein Rechtsanwalt aus Bochum hat gegen die Erfassung der persönlichen Daten Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Ihm gehen die Corona-Bestimmungen zur Personenangabe, beispielsweise in Restaurants, Fitnessstudios oder Friseuren, zu weit.

Quelle: WDR Dortmund

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