NRW wendet schärferen Bußgeldkatalog vorerst nicht an

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Schon bei einmalig 21 km/h zuviel innerorts und 26 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaft ist der Führerschein weg:

Nein. Jetzt doch erst mal nicht.

Der umstrittene neue Bußgeldkatalog (nach dem z. B. auch neim Zuparken von Radwegen jetzt 100 Euro fällig werden) soll in NRW  vorerst nicht mehr angewendet werden. Das Innenministerium schickte einen entsprechenden Erlass an die Bußgeldstellen und Polizeibehörden im Land.

Zurückgenommen werde der umstrittene novellierte Katalog vom 28. April nicht; die ausführenden Behörden würden lediglich über die neue Linie des Bundesverkehrsministeriums informiert.

Heißt im Klartext:

Neue und laufende Bußgeldverfahren sollen in NRW  ab sofort wieder nach der alten Straßenverkehrsordnung behandelt werden. Zum Umgang mit bereits bestehenden Beschlüssen will sich das zuständige Bundesinnenministerium noch äußern.

Der neue Bußgeldkatalog sah u. a. 4 Wochen Fahrverbot vor, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt (außerorts 26 km/h) – zuvor: 31 /41 km/h und nicht bei erstmaliger Überschreitung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Bestimmungen zuletzt selbst „unverhältnismäßig“ genannt. Gestern (am 2. 7.)  wurde  bekannt, dass ein Formfehler im Gesetz es in Teilen ungültig macht.

Quellen: Archiv RB/RP online

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