Wie angekündigt, so durchgezogen. Im Seepark Lünen, sprich im Horstmarer See, gilt ab Freitag, 3. Juli, bis auf Weiteres ein allgemeines Badeverbot. Auch das Niederlassungsverbot gilt weiter – weder Sitzen noch Liegen auf den Wiesenflächen ist erlaubt.
Zuvor hatte sich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), der im März aufgrund der Corona-Pandemie einberufen wurde, ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Badeverbot angebracht und notwendig sei.
„Die Gefahr durch Corona ist noch nicht vorbei. Das sehen wir aktuell in anderen Städten und Kreisen in Deutschland. Wir wollen mit dem Badeverbot verhindern, dass Lünen zu einem weiteren Corona-Hotspot wird“, erklärt Uwe Quitter, Erster Beigeordneter und Leiter des SAE der Stadt Lünen.
„Der Großteil der Seepark-Gäste verhält sich verantwortungsbewusst. Es sind aber doch leider zu viele Besucher, die die Abstände nicht einhalten und dann auch keinen Mund-Nase-Schutz tragen“, sagt Uwe Quitter. Das führe bei gutem Wetter dazu, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen nicht in dem erforderlichen Maße kontrollieren könnten. Aus den vergangenen Jahren weiß die Stadt: Bei gutem Wetter strömen pro Wochenende bis zu 15.000 Besucherinnen und Besucher in den Park.
Weil darunter viele auswärtige Besucherinnen und Besucher sind – laut Angaben der Stadt bis zu 70 Prozent – wird der Zugang zum Strandbereich gesperrt. „Viele Menschen, die aus anderen Städten in den Seepark kommen, kennen die örtlichen Regelungen nicht. Weil die Kontrolle des Geschehens dadurch erschwert wird, reicht das Aufstellen von Schildern nicht aus“, erklärt Quitter.
Mit in die Entscheidung zum Badeverbot eingeflossen sei vor allem die Öffnung des Freibads Cappenberger See. Dazu teilte die Stadt schon im Mai mit, gerade in der Ferienzeit für ein Schwimmangebot im Stadtgebiet sorgen zu wollen. Die Stadt erklärt das Badeverbot im Seepark mit dem Unterschied zum Schwimmen im Freibad. Nur im Freibad könne ein kontrollierbarer Betrieb stattfinden, wo sich durch die namentliche Registrierung im Infektionsfall Verbreitungswege leichter nachvollziehen ließen.
Auch das Niederlassungsverbot gilt weiterhin. Die Stadt Lünen hatte bereits Anfang April untersagt, sich auf den Liegeflächen hinzusetzen oder zu legen. Zur Begründung hatte sie darauf verwiesen, dass die Besucherinnen und Besucher gerade bei einer hohen Belegung der Flächen oftmals die erforderlichen Abstände nicht einhalten könnten. Der Seepark werde laut Stadt aber nicht geschlossen oder gesperrt. Spazierengehen bleibe ausdrücklich erlaubt. Zwischendurch stehen zu bleiben, um zu verweilen oder eine Pause einzulegen, ist ebenso erlaubt wie auf den dafür vorgesehenen Parkbänken zu sitzen. Auch dabei sollten allerdings die dem Schutz vor Ansteckung dienenden Corona-Regeln beachtet werden.