Werden künftig keine nordrhein-westfälischen Polizisten mehr zu Großeinsätzen in die Hauptstadt entsandt? Die Gewerkschaft der BRW-Polizei fordert von Innenminister Reul genau das: wegen des am Donnerstag in Berlin beschlossenen Antidiskriminierungsgesetzes.
Rot-Rot-Grün setzte es gegen CDU, FDP und AfD im Abgeordnetenhaus durch. Das Gesetz sei „ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft“, sagte der Grüne Justizsenator Behrendt.
Damit könnte er Recht haben – aber anders als gedacht.
Denn auch andere Bundesländer wie Bayern und Brandenburg kündigen gegen diese Beweislastumkehr (zu Ungunsten von Polizei und Behörden) Widerstand an. Das Gesetz sei „unanständig“, kritisierte der CDU-Innenminister von Brandenburg.
Nach dem frischen Beschluss dürfen die Berliner Einwohner bei öffentlich-rechtlichem Handeln (wie Polizeieinsätzen) nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung u.a. „diskriminiert werden“. Werden Verstöße gerichtlich festgestellt, besteht Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung von bis zu 1000 €, in schweren Fällen auch darüber. Zudem können über das Verbandsklagerecht auch Vereine für Betroffene klagen.
Quellen: Die Welt / FAZ.net