Verdacht der Volksverhetzung – Polizist und Regierungsbeschäftiger der Polizei Hamm sollen entlassen werden

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Er vertritt mutmaßlich rassistische und fremdenfeindliche Auffassungen. Deshalb soll ein Polizeibeamter des Präsidiums Hamm nun aus dem Polizeidienst entlassen werden.

Wegen mutmaßlicher Volksverhetzung hat das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) der Polizei NRW in Selm einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Hamm in Abstimmung mit dessen Dienstbehörde vorläufig des Dienstes enthoben. Zugleich wurde ein Regierungsbeschäftigter der Hammer Behörde mit sofortiger Wirkung freigestellt – mit dem Ziel einer fristlosen Kündigung.

Dies teilten das LAFP und die Polizei Hamm am Freitagnachmittag, 22. Mai, in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Hier der Wortlaut.

„Aufgrund von Anschlussermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht rechtsterroristischer bzw. extremistischer Handlungen von Mitarbeitern innerhalb des Polizeipräsidiums Hamm liegen Chat-Verläufe vor, die den dringenden Verdacht von Dienstpflichtverletzungen und erhebliche Zweifel an der Eignung zur Ausübung des Polizeiberufs des betreffenden Polizeibeamten begründen. Damit setzen wir die landesweiten Maßnahmen konsequent fort.

„Wer rassistische, fremden- oder ausländerfeindliche Auffassungen vertritt oder sich zu eigen macht, hat in einer bürgerorientierten und konsequent der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichteten Polizei keinen Platz.

Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte ist per Eid verpflichtet, für die Grundwerte unserer Verfassung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes jederzeit einzutreten. Daran darf es nie einen Zweifel geben“, erklärt der Direktor des LAFP NRW Michael Frücht.

Polizistinnen und Polizisten müssen über jeden Verdacht erhaben sein, fremdenfeindliche und diskriminierende Anschauungen zu vertreten oder zu dulden. Zuwiderhandlungen werden konsequent verfolgt und geahndet.

Daher wird das Disziplinarverfahren gegen den Hammer Polizeibeamten mit dem Ziel der Entlassung betrieben.

Das laufende Disziplinarverfahren wird beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) als höhere Disziplinarbehörde geführt. Das LAFP NRW führt die Aufsicht über die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW in Disziplinarangelegenheiten.

Zugleich wurde ein Regierungsbeschäftigter des Polizeipräsidiums Hamm im Zuge dieser Ermittlungen mit sofortiger Wirkung und mit dem Ziel einer fristlosen Kündigung freigestellt. Der Beschäftigte im Polizeidienst steht im Verdacht, an den zugrunde liegenden Chats mitgewirkt zu haben und u.a. dadurch erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue erkennen zu lassen.

„Extremismus, gleich welcher Form, Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierungen werden in keiner Weise geduldet. Jegliche Bedenken an der Verfassungstreue von Beschäftigten in der Polizei werden sofort und konsequent verfolgt“, so der Hammer Polizeipräsident Erich Sievert. „Die Hammer Bürgerinnen und Bürger können sich sicher sein, dass wir unsere konsequente Haltung fortsetzen.“

Darüber hinaus wurden beide Sachverhalte der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Verdachtes der Volksverhetzung zur strafrechtlichen Prüfung vorgelegt.“

Die Pressemitteilung endet mit dem Passus: 

Wir bitten um Verständnis, dass zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen sowie aufgrund der aktuell laufenden straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen keine weiteren Auskünfte möglich sind.“

Quelle: Pressemitteilung LAFP Polizei NRW / PP Hamm

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