Picknick-Panne in aktualisierter Coronaverordnung

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Picknicken im Freien - mit der Hausgemeinschaft plus einer weiteren - ist seit dem 20. Mai in NRW wieder erlaubt. (Symbolbild Pixabay)

Picknicken seit gestern wieder erlaubt! Also auf zum Vatertagsausflug mit gepacktem Picknickkorb. Allerdings ist zu hoffen, dass die hiesigen Ordnungswächter und die Polizei up to date sind.

Denn laut der zum 20. Mai 2020  frisch aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW darf zwar im Freien wieder gepicknickt werden – es ist aber immer noch ein Bußgeld dafür festgelegt.

Denn die neue Verordnung führt „Picknick im Freien“ weiterhin als Ordnungswidrigkeit.

Für Freunde des Snacks auf der Wiese habe das aber keine Folgen, gab die Landesregierung eilig auf Presseanfragen weiter: Es sei „ein Fehler im Lektorat“, der keine rechtlichen Folgen habe.

In der am Dienstagabend veröffentlichten Verordnung hatte das Ministerium unter Paragraf 10 (Freizeit- und Vergnügungsstätten) das bisherige Picknick-Verbot entfernt. Das Grillen „auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen“ ist aber weiter untersagt. Deshalb muss die Wurst warten, bis die Ausflügler wieder zu Hause sind.

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