Schöne Flöte Howi öffnet am 30. 5., Fröndenbergs Freibäder starten heute

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Das Freibad Schöne Flöte in Holzwickede. (Foto: Schöne Flöte)

Am heute dürfte sie öffnen, in Fröndenberg tun sie es auch:

Sowohl im  Löhnbad wie im Freibad Dellwig können Wasserratten ab heute Vormittag die Freibadsaison eröffnen, unter den verschärften Regeln allerdings der Coronaschutzverordnung.

In 10 Tagen,  am 30. Mai, öffnet dann die „Schöne Flöte“, Holzwickedes malerisch gelegenes Freibad. Allerdings muss das Nichtschwimmerbecken geschlossen bleiben. 

Die Gemeinde Holzwickede gibt bekannt:

Das Freibad „Schöne Flöte“ wird seine Tore voraussichtlich am Samstag, 30.05.2020, für die kommende Badesaison öffnen. Die Öffnungszeiten sind unverändert geblieben:

Normaler Badebetrieb
Montag – Samstag 10:00 bis 19:00 Uhr
Sonn- und Feiertag 9:00 bis 19:00 Uhr

Frühschwimmen (für Mehrfachkarteninhaber/innen)
Werktags 6:30 bis 9:00 Uhr

Mit Datum vom 16.05.2020 hat die Landesregierung die Neufassung der Coronaschutzverordnung auch hinsichtlich des Betriebes von Freibädern konkretisiert. Erstmalig wurden durch die Landesregierung weitgreifende „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ erstellt und durch die Verordnung verbindlich gemacht. Demnach ist für jedes Freibad ein „anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept, insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote, zu erstellen.

Festgelegt wird unter anderem, dass der Zutritt zu Freibädern so zu regeln ist, dass auf allen Plätzen und Anlagen die allgemeinen Abstandsregeln (i.d.R. 1,50 m Abstand) einzuhalten sind. Weiterhin sind Kundendaten zu erfassen und zu speichern, Besuchern mit einschlägigen Symptomen der Zutritt zu verweigern und es gilt in Teilbereichen die Maskenpflicht.

Diese neuen Vorschriften sind final zu prüfen und individuell auf die Gegebenheiten anzupassen. Dieses Konzept muss mit den beteiligten Behörden abgestimmt werden. Details, wie z.B. eine mögliche Beschränkung der Besucherzahl, werden vor der Eröffnung bekannt gegeben.

Bislang haben sich Bürgerinnen und Bürger besonnen verhalten, daher ist davon auszugehen, dass die Gäste die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten werden und auch die Einschränkungen durch den Nutzungsausfall des Nichtschwimmer-Beckens wegen des kürzlich aufgetretenen Risses in Kauf nehmen.“

HIER berichten wir über die Corona-Schutzverordnungsregeln für Freibäder

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