Größtmöglicher Schutz für die Patienten ist das oberste Gebot der Krankenhäuser auch im Kreis Unna. Mit der Kreisgesundheitsbehörde verständigten sich die Kliniken deshalb darauf, Patientenbesuche in den Krankenhäusern erst ab 2. Juni zu ermöglichen.
Dies dann auch nur nachmittags und höchstens für eine halbe Stunde.
Das teilte am Dienstagnachmittag (19. 5.) die Kreisverwaltung Unna mit. Eine vergleichbare Regelung sei auch im Kreis Soest verabredet werden.
Die Coronavirus-Schutzverordnung NRW lässt Besuche unter strengen Auflagen bereits seit dem 20. Mai wieder zu.
Standardisiertes Screeningverfahren
Die Krankenhäuser wollen die Zeit nutzen und orientiert an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ein standardisiertes Screening zur Untersuchung der Krankenhausbesucher*innen zu erstellen. Gleiche Regeln für alle. „Das heißt: einheitliche und vor allem überall hohe Hygienestandards und damit Reduzierung des Infektionsrisikos in einem äußerst sensiblen Bereich“, bringt Josefs Merfels, Chef der Kreis-Gesundheitsbehörde den Hintergrund der Vereinbarung auf den Punkt.
Eckpunkte der Besuchsregelung
- Nach den derzeitigen Planungen sollen Besuche zwischen 15 und 18 Uhr ermöglicht werden.
- Die Besuche sollen auf jeweils 30 Minuten begrenzt werden.
- Besucht werden dürfen nur Patienten, die länger als vier Tage stationär aufgenommen werden.
Die Regelungen verbinden Krankenhäuser und Gesundheitsbehörde mit dem Appel, von Besuchen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst abzusehen. Ausnahmen von den Regelungspunkten sollen in begründeten Einzelfällen zwar möglich sein, aber nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem ärztlichen oder dem pflegerischen Personal.
Es wird empfohlen, sich vor einem Besuch über die aktuell geltenden Regelungen im Krankenhaus zu erkundigen.
Quelle: Kreis Unna.de