Die heute beginnende NRW-weite Maskenpflicht gilt nicht explizit in Schulen. Das Werkstatt-Berufskolleg Unna ordnet sie dennoch an – für alle Bereiche der Schule mit Ausnahme der Unterrichtszeiten.
Wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen sitzen, ist laut Order der Kollegleitung ausreichend Sicherheitsabstand gewährleistet. Darum kann die Mund-/Nasenbedeckung dann abgenommen werden.
„Aus Sicherheitsgründen gilt ab dem Beginn in unserem Werkstatt-Berufskolleg ein Masken-Gebot. Wir möchten unsere Mitmenschen schützen“, erklärt die Schulleitung.
„Das wichtigste Gebot ist allerdings der Sicherheitsabstand.
Wir werden den Schüler/innen, die keine Masken haben, solche aushändigen. Sie werden eingewiesen in der Standards der Masken-Hygiene und Sie verpflichten sich, diese während ihrer Schulzeit zu tragen.“
Auf Nachfrage auf der Facebookseite des Kollegs stellte dieses klar, dass beim Unterricht die Maske abgenommen werden darf.