Corona-Infektion im Boni-Heim Unna: Wie reagiert wird und und was sich ändert

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Der erste Corona-Fall im Bonifatius-Pflegeheim Unna hat die Mitarbeitenden und Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner sehr betroffen gemacht. Wir berichteten am Donnerstag.

Wie angekündigt, hält das Boni-Heim die Angehörigen und die Öffentlichkeit transparent auf dem Stand der Dinge. Heute, am Samstag (11. 4.), teilte das Heim auf seiner Homepage aktuell mit:

„Liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner,

plötzlich ist alles noch einmal ganz anders als zuvor: Trotz aller Schutzmaßnahmen ist ein Bewohner positiv auf Covid-19 getestet worden. Das bedauern wir zutiefst. Wir verstehen angesichts dieser Nachricht, dass Sie besorgt um Ihre Angehörigen sind. Wie wir Ihnen persönlich bereits telefonisch mitgeteilt haben, können Sie versichert sein, dass wir alles tun, um einer weiteren Ausbreitung vorzubeugen.

Die Voraussetzungen dafür haben wir bereits im Vorfeld durch verschiedene Maßnahmen geschaffen. So hatten wir zum Beispiel die Wohnbereiche seit einiger Zeit konsequent voneinander getrennt. Das hilft in einem nie 100-prozentig zu verhindernden Infektionsfall – wie er nun bedauerlicherweise trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eingetreten ist – den Personenkreis, der betroffen sein könnte, besser eingrenzen zu können.

Durch diese bereits bestehende Separierung ist es nun zudem möglich, den betroffenen Wohnbereich zu isolieren und unter besondere Schutzmaßnahmen stellen zu können.

Trotzdem gelten auch für die übrigen Wohnbereiche veränderte Bedingungen.

Sicherlich beschäftigen Sie angesichts der neu eingetretenen Situation viele Fragen. Wir haben einige Fragen und unsere Antworten darauf für Sie hier einmal zusammengetragen.

  • Wie haben sich die Strukturen durch die Covid-19-Situation verändert?

Wir haben schon sehr früh in der Covid-19-Krise angefangen, uns neu zu organisieren, um vorbereitet zu sein. Bereits weit im Vorfeld haben wir damit begonnen, alles so zu strukturieren, dass sich auch im Falle eines Ausbruchs die Verbreitung in Grenzen hält. Diese Grenzen sind zum Beispiel die bereits jetzt separierten Wohnbereiche, die nun eigene Funktionseinheiten mit festen, in sich geschlossenen Personenkreisen sind. Das bedeutet, dass sämtliches Betreuungs- und Pflegepersonal ausschließlich auf einem Wohnbereich tätig ist und bleibt. Auch die Bewohner waren und sind an ihren Wohnbereich gebunden. Das hilft in einem  Infektionsfall – wie er nun bedauerlicherweise trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eingetreten ist – den Personenkreis, der betroffen sein könnte, besser identifizieren zu können. Durch diese bereits bestehende Struktur ist es nun zudem möglich, den betroffenen Wohnbereich zu isolieren und unter besondere Schutzmaßnahmen stellen zu können.

Für die beiden anderen Wohnbereiche gelten dennoch weiterhin unsere bereits bestehenden Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört auch, dass wir die Bewohner bitten, die Zimmer nicht zu verlassen. Wenn es zu Begegnungen kommt, wissen die Bewohner, dass es wichtig ist, einen Mindestabstand von zwei Metern zu halten. Die Mahlzeiten werden den Bewohnern derzeit von uns gebracht. Zudem erinnern wir freundlich an regelmäßiges Händewaschen. Die Bewohner reagieren übrigens wirklich sehr verständnisvoll und unterstützend auf die notwendigen Maßnahmen.

Dadurch, dass wir im Verbund mit dem Katharinen-Hospital sind, haben wir seit jeher einen engen Austausch mit den Hygiene-Experten des Verbundes, den wir seit Bekanntwerden der allgemeinen Covid-19-Problematik intensiviert haben. Unsere Hygienefachkräfte waren die letzten Wochen regelmäßig beratend im Haus und haben nach den aktuellen Covid-19-Vorgaben die Mitarbeiter – auch für den Fall des Auftretens einer Covid-19-Infektion in der Einrichtung – geschult. So konnten wir nun sehr kurzfristig alle weiteren notwendigen Maßnahmen umgehend einleiten und umsetzen.

  • Unter welchen Bedingungen gelten Isolierungsmaßnahmen?

Die Covid-19-Schutzverordnung schreibt Folgendes vor: „Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein zielgerichteter oder intensiver Kontakt außerhalb der Einrichtung auch mit anderen Personen bestand, müssen die Bewohner und Patienten anschließend für einen Zeitraum von 14 Tagen den nahen Kontakt mit anderen Bewohnern und Patienten in der Einrichtung unterlassen.“ Das 14-tägige Kontaktverbot (Isolierung) ist nach Krankenhausaufenthalt, Sturzereignis, Röntgen, Bluttransfusion und Neuaufnahme zu befolgen.

In dem Erlass heißt es außerdem: Die Einrichtungsleitung trifft die entsprechenden Vorkehrungen und kann dabei auch einseitig von bestehenden Verträgen zwischen der Einrichtung und den betroffenen Bewohnern und Patienten abweichen. Art.104 Abs. 2 des Grundgesetzes bleibt unberührt. Die Einrichtungsleitung kann Ausnahmen von den Beschränkungen dieses Absatzes zulassen, wenn dies medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist.

  • Wie reagiert man aufgrund des Besuchsverbots und der notwendigen Isolierungsmaßnahmen auf die sozialen Bedürfnisse der Bewohner?

Da gemeinschaftliche Aktionen laut Covid-19-Schutzverordnung generell nicht mehr stattfinden dürfen, entfällt auch die aufzuwendende Arbeitszeit für die Organisation und Durchführung dieser. Diese Arbeitszeit nutzen unsere Mitarbeiter nun, um die Bewohner persönlich zu besuchen und sich mit ihnen nach deren individuellen Wünschen zu beschäftigen. Das Stundenkontingent für unseren Sozialdienst und die Alltagsbegleiter wurde zudem aufgestockt, so dass noch mehr Einzelbesuche möglich sind. Und natürlich haben die Bewohner auch den ständigen Kontakt zu dem Pflegepersonal, was auch die Betreuungsarbeit leistet. In dem Isolierbereich arbeitet ein in sich geschlossener Mitarbeiterkreis, der sich bei dem Kontakt mit den Bewohnern an strenge Hygienevorgaben zu halten hat. Sie können als Angehörige versichert sein: Wir lassen unsere Bewohner nicht allein! Sie liegen uns sehr am Herzen.

  • Wie wurden und werden die Bewohner über Maßnahmen und die neuesten Entwicklungen informiert?

Wir informieren die Bewohner in persönlichen Gesprächen über die sie direkt oder indirekt betreffenden Veränderungen im Zusammenhang mit Covid-19. Mitarbeiter aus dem sozialen Dienst und der Pflege übernehmen hierbei verantwortungsvoll diese Aufgabe. Fragen konnten im Gespräch direkt beantwortet werden. Wir gehen sensibel mit den notwendigen Änderungen vor. Die Bewohner haben sich durch Unterstützung unsererseits gut damit arrangieren können.

  • Welche Vorgaben gibt es für Mitarbeiter, um das Infektionsrisiko in der Einrichtung möglichst klein zu halten?

Für den Isolierbereich gelten selbstverständlich strengste Hygienevorschriften – inklusive Schutzbekleidung. Für die anderen Bereiche gilt: Unsere Mitarbeiter versorgen die Bewohner in Dienstkleidung, so dass sie auf der privaten Kleidung keine Keime oder Viren von außen in die Einrichtung tragen. Es bestehen zudem verschiedene Hygienemaßnahmen – im persönlichen Bereich der Mitarbeiter (wie z.B.  systematischen Händedesinfektion) ebenso wie im gesamten Umfeld (z.B. vermehrte Desinfektion von Handläufen, Türklinken, Arbeitsflächen, Hygienebereichen etc.). Die Mitarbeiter tragen im Kontakt mit dem Bewohnern selbstverständlich  Mund-Nasen-Schutz. Des Weiteren versorgen wir mit situativ angepasstem Tragen von Schutzbekleidung die Bewohner. Davon steht uns derzeit ausreichend zur Verfügung. Dadurch, dass wir einem Krankenhaus-Verbund angehören, haben wir seit jeher einen engen Austausch mit den Hygiene-Experten des Verbundes, den wir jetzt noch einmal mit Blick auf Covid-19 intensiviert haben. Unsere Hygienefachkräfte waren die letzten Wochen regelmäßig beratend im Haus und haben nach den aktuellen Covid-19-Vorgaben die Mitarbeiter – auch für den Fall des Auftretens einer Covid-19-Infektion in der Einrichtung – geschult. Notwendige Maßnahmen können so umgehend eigeleitet und umgesetzt werden.

  • Was geschieht bei Covid-19-Verdacht bei Mitarbeitern?

Bei bestehenden  Covid-19-Verdacht werden Mitarbeiter aus dem Dienst genommen und Maßnahmen/Tests nach den Empfehlungen des RKI eingeleitet.

  • Können die Bewohner besucht werden?

Die derzeit geltende „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Sars-CoV-2“ untersagt Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Wir bitten daher um Verständnis, dass Sie Ihre Angehörigen derzeit in unserem Wohn- und Pflegeheim nicht besuchen dürfen. Einzige Ausnahme für Besuche von außerhalb ist laut Covid-19-Schutzverordnung, „wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist“ (z.B. ärztliche Versorgung von Palliativpatienten, Sterbebegleitung). Diese Ausnahmen werden individuell mit der Einrichtungsleitung abgesprochen.

  • Besteht die Möglichkeit, mit den Bewohnern in Kontakt zu treten?

Neuerdings haben wir auf jedem Wohnbereich ein Tablet mit eigenem Skype-Zugang. Wir gehen damit zu den Bewohnern, um Ihnen einen Austausch mit den Menschen, die ihnen wichtig sind, zu ermöglichen. So können sich die Bewohner mit Angehörigen live mit Bild und Ton unterhalten. Angehörige können die Bewohner selbstverständlich anrufen oder ihnen einen Brief schreiben.

  • Werden Gruppenaktivitäten im Wohnheim fortgeführt?

Die derzeit geltende „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Sars-CoV-2“ untersagt Veranstaltungen und Versammlungen. Daher ruht derzeit unser sonstiges Programm. Wir nutzen aber diese Zeit, um uns vermehrt persönlich um die Bewohner zu kümmern und ihnen individuelle Beschäftigungsangebote zu machen. Wir lesen vor, hören zu, schauen vorbei, wie es den Bewohnern geht und suchen alternative Beschäftigung und Unterhaltung. Zum Beispiel haben wir anstatt der gewohnten Martine einen Klavierspieler engagiert, der im Garten musiziert. Durch das geöffnete Fenster können die Bewohner vom „Logenplatz“ aus zuhören. Wir arbeiten weiter an solchen Alternativlösungen.

  • Finden derzeit gemeinsame Mahlzeiten im Wohnheim statt?

Nach der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Sars-CoV-2“ sind Versammlungen nicht gestattet. Eine gemeinsame Mahlzeit ist streng gesehen eine Art „Versammlung“. Daher verzichten wir sicherheitshalber auf sämtliche Zusammenkünfte – auch auf die gemeinsamen Mahlzeiten. Die Bewohner bekommen ihre Mahlzeiten derzeit als „Zimmer-Service“ gebracht.

  • Haben die Bewohner Möglichkeiten, an die frische Luft zu kommen?

Ja, die Bewohner, die nicht im Isolierbereich sind, dürfen das Wohnheim verlassen, um in den Garten zu gehen. Allerdings schränkt die derzeit geltende „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Sars-CoV-2“ den Personenkreis, mit dem die Bewohner in intensiven Kontakt dabei treten, ein. Da wir sichergehen möchten, werden unsere Bewohner, die nicht im Isolierbereich sind, einzeln von einem Mitarbeiter des Wohnbereichs in den Garten begleitet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Covid-19-Situation ein sehr dynamischer Prozess ist und wir uns kurzfristig immer wieder neu ausrichten müssen. Wir halten Sie hier weiter auf dem Laufenden. Eines ist uns noch ganz wichtig: Wir wissen, dass es eine Ausnahmesituation für unsere Bewohner ist und geben wirklich alles, damit es Ihren Lieben trotzdem gut bei uns geht. Danken möchten wir Ihnen allen für die wunderbare Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in uns und unsere Arbeit gerade auch nach diesen schwierigen Nachrichten in dieser sehr besonderen Zeit. Wir geben Ihr vielfältiges Lob von Herzen gerne an alle Kolleginnen und Kollegen im Team weiter.“

Quelle: http://www.boni-unna.de/

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