Weder Meldetermine noch Vermögensprüfung: Auch Hartz IV folgt neuen Regeln

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Auch für Hartz IV-Empfänger ergeben sich mit der Coronakrise weitreichende Änderungen. Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Weisungen an die Jobcenter herausgegeben, an die alle Sozialbehörden vor Ort gebunden sind. Demnach auch die Jobcenter Kreis Unna, Hamm, Dortmund…

Sozialschutzpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat das sogenannte Sozialschutz-Paket verabschiedet. Im Zeichen der Coronakrise werden viele Menschen Hartz IV beantragen müssen. Zahlreiche Betroffene sind zum ersten Mal mit Hartz IV konfrontiert. Über eine Million Neuanträge werden  erwartet.

In der neuen Weisung der BA finden sich nunmehr neue Regelungen für Neuanträge und Weiterbewilligungen von Hartz IV Bezügen. Zusätzlich finden sich Weisungen zur Meldepflicht, zu den Sanktionen und der Höhe der Leistungen.

Da derzeit alle Jobcenter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, sollen die Hilfen schnell und zunächst unbürokratisch gewährleistet werden. Auch die Anträge sollen vereinfacht werden.

Keine Meldetermine in den Jobcentern

Laut Weisungen sollen die Leistungsträger keine Meldeaufforderungen verschicken. Vereinzelt wird berichtet, dass Telefontermine vereinbart werden. Hierzu lässt sich jedoch nichts in den Weisungen finden. Bisher vereinbarte Termine werden ohne Rechtsfolgen abgesagt.

Kein Hartz IV-Corona-Zuschlag

Einen Zuschlag für Hartz IV-Bezieher, den u. a. die Familienpartei in Selm fordert (es gibt auch eine Onlinepetition), lehnt die BA klipp und klar ab. Demnach wird sich die Höhe des Regelsatzes nicht verändern. Solche Anträge sollen von den Jobcentern abgelehnt werden. Nach Auffassung der BA seien die Regelleistungen “auskömmlich”. In Härtefällen will man allerdings ein Darlehen von 100 EUR anbieten. Diese werden allerdings von der nächstfolgenden Zahlung wieder abgezogen. Ein Sozialgericht hat einen Eilantrag abgelehnt.

Unbürokratische Hartz IV Anträge

Wesentlich geändert wurde die Verfahrensweise bei Neuanträgen. Anträge auf Hartz IV sollen ohne persönliche Vorsprache bewilligt werden. Ein Hartz IV Antrag kann demnach per Telefon, Email oder postalisch erfolgen. Die beantragten Leistungen werden rückwirkend auf den ersten Tag im Monat der Antragstellung bewilligt, sofern ein Anspruch bereits zum ersten des Monat entstanden ist.

Vorerst keine Vermögensprüfung bei Hartz IV Anträgen

Es wird auf eine Vermögensprüfung zunächst verzichtet. Vor der Corona-Krise mussten Antragsteller eine Bedürftigkeit aufwendig nachweisen. Diese Regelung gilt zunächst vom 1. März bis zum 30. Juni 2020. Es ist aber Fakt, dass eine Vermögensprüfung im Anschluss stattfindet. Bestand keine oder weniger Bedürftigkeit im Sinne des SGB II, so entstehen Rückzahlungsforderungen. Bei unberechtigter Antragstellung kann auch eine Betrugsanzeige folgen. Das wird in den Weisungen zwar nicht explizit erwähnt, ist aber weiterhin Bestandteil der Gesetzgebungen.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/

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