Sportvereine schlittern auf Existenzkrisen zu – Berechtigung fürs Sofortprogramm NRW prüfen!

0
234

Die Coronakrise hat nun auch die Sportvereine in NRW und im Kreis Unna erreicht und zum Teil hart getroffen. Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebs seit Mitte März fürchten zunehmend Vereine um ihre Existenz.

„Fehlende Zuschauerzahlen, abgesetzte Vereinsfeste und Wettbewerbe, abgesagte Turniere oder weiterlaufende Personalkosten sind für die Finanzhaushalte der Sportvereine schwerer Seegang und können zu einer existenzbedrohenden Schieflage des Haushaltes führen“,

warnt der Kreissportbund Unna.

Der Landessportbund NRW setzt sich intensiv dafür ein, dass Sportvereine Zugang zu den staatlichen Hilfsprogrammen erhalten. Dabei arbeitet er eng mit der zuständigen Abteilung der Staatskanzlei zusammen.  Ein erster Erfolg:

Sportvereine sind im Soforthilfeprogramm des Bundes, das in NRW über die Bezirksregierungen abgewickelt wird, grundsätzlich antragsberechtigt. Aktuelle Informationen und Zugang zum Antragsverfahren erhalten die Sportvereine unter:https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.

Diese Seite wird im Moment kontinuierlich überarbeitet. Ein Antrag ist nur online möglich. Vereine können dabei je nach Zahl ihrer Beschäftigten Soforthilfen von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro beantragen.

Matthias Hartmann, Geschäftsführer des Kreissportbundes Unna: „Lassen Sie sich nicht durch das für Vereine zur Zeit noch wenig passende Onlineformular irritieren. Nicht alle Felder sind Pflichtfelder. Wir wissen, dass bereits ein paar Vereine am vergangenen Freitag einen Antrag gestellt und binnen 24 Stunden ihre Hilfszusage erhalten haben. Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragsberechtigung sorgfältig durch. Eine Orientierungshilfe, welche Tätigkeiten Ihres Vereins als unternehmerisch einzustufen sind, hat der Landessportbund für Sie unter https://www.vibss.de/ hinterlegt.“

 

Grundsätzlich haben auch hauptberuflich selbständig tätige Übungsleiter/innen und Trainer/innen Zugang zur o. g. Soforthilfe. Sie sollten ebenfalls die Antragsvoraussetzungen auf der o.g. Internetseite sorgfältig prüfen.

Viele Sportvereine sind auch Arbeitgeber. Sie können, wie jeder andere Arbeitgeber, das Instrument der Kurzarbeit nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden sich  ebenfalls auf der Internetseite https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/faqs-zur-kurzarbeit-im-sportverein/

 

Sportvereine, die in der Vergangenheit größere Investitionen getätigt haben und die bei der Tilgung von den Mitgliedsbeiträgen und Vereinsveranstaltungen abhängig sind, können ebenfalls in große Schwierigkeiten geraten. Das Problem hat der Landessportbund erkannt. Er hält den Kontakt zur Kreditanstalt für Wiederaufbau und zur NRW.Bank, um auf alle Notfälle vorbereitet zu sein. Ergebnisse dazu liegen jedoch aktuell noch nicht vor.

PM: KreisSportBund Unna e.V.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here