Am Ende der dritten Krisenwoche spitzt sich die Situation in vielen mittelständischen Unternehmen zu. Das teilte am Freitagnachmittag (3. 4.) die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund mit. Sie blickt alarmiert auf die Situation.
„Eine große Anzahl von Unternehmen sieht sich ohne die Maßnahmen, die Bund und Land jetzt ergriffen haben, vor dem Aus. Hier hat die erste Hilferunde sehr gut funktioniert.“ Allerdings könnten diese Hilfen nur als Überbrückung dienen:
„Viele Unternehmen berichten, dass sie nun bis Ende April durchhalten können, dann aber wird es erneut schwierig“, so die IHK. „Zunehmend betroffen sind auch Mittelständler, die keine Soforthilfen bekommen, sondern bisher allein auf andere Finanzierungshilfen zurückgreifen müssen.“
Insbesondere mit Blick auf Unternehmen aus den besonders betroffenen Branchen wie dem Tourismus, dem Handel oder der Gastronomie, die nur wenig mehr als 50 Beschäftigte haben, sei dies kaum nachvollziehbar.
„Hier sollten auch direkte Hilfszahlungen für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten geprüft werden, wie sie auch andere Bundesländer beschlossen haben. Auch die Kosten für die Beantragung der Landesbürgschaften belasten diese Unternehmen. Darüber hinaus kann die KMU-Definition von 250 Beschäftigten, die vielen Finanzierungshilfen zugrunde liegt, bei personalintensiven Dienstleistungsgewerben und beim industriellen Mittelstand dazu führen, dass diese Unternehmen aus der Förderung herausfallen.“
Immer deutlicher werde in den aktuellen Umfragen, dass die NRW-Wirtschaft in der gesamten Breite vor Problemen steht. In vielen Unternehmen sind seriöse Umsatz- und Geschäftsplanungen angesichts der Krise kaum möglich.
Gleichzeitig bleibe die Beantragung und Entscheidung der gewährten Finanzierungshilfen aufwändig, nicht zuletzt auch wegen Vorgaben der Bankenregulierung. „Ohne eine Perspektive für die Zeit nach der Krise können die Unternehmen weder ihre Finanzierung noch ihre Kapazitäten, Einkäufe und Personaleinsätze planen. Um die Tiefe des Einschnitts auszugleichen, sollte in der Finanzierung der Planungshorizont bei den Laufzeiten deutlich ausgedehnt und flexibilisiert werden.
Eine Folge: Trotz des ausgeweiteten staatlichen Bürgschaftsrahmens auf bis zu 90 Prozent ist zu befürchten, dass viele Unternehmen im üblichen Prüfverfahren der Banken als nicht kreditwürdig erscheinen. Unternehmen mit vollständigem Umsatzverlust können nach herkömmlicher Prüfung nicht kreditwürdig sein, selbst wenn das Unternehmen eigentlich kerngesund ist.
Solange keine Perspektive für das Wiederanlaufen von Geschäften aufgezeigt werden kann, müssen diese Regelungen auf den Prüfstand gestellt oder auch eine weitere Ausweitung des Bürgschaftsrahmens auf bis zu 100 Prozent erwogen werden. Hierzu muss auch der beihilferechtliche Rahmen der Europäischen Union hinterfragt werden.
Eine denkbare Alternative ist die Verschiebung des Zeitraums für die Bilanzbewertung, um die stabile Geschäftslage vor der Coronakrise zugrunde legen zu können. Geprüft werden sollte auch, ob die Absicherung des restlichen Bankrisikos über Nachrangdarlehen des Bundes erfolgen und die Eigenkapitalbasis entlastet werden kann. Wichtig waren deswegen weitere Maßnahmen der NRW-Landesregierung, wie die zweimonatige Fristverlängerung für die Lohnsteueranmeldungen, um die Liquiditätssituation im Mittelstand zu verbessern. Zusätzlich zur Liquiditätsstärkung sollte den Unternehmen kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorübergehend vierteljährlich abzugeben.
Vielen Unternehmen würde zudem helfen, wenn sie die in diesem Jahr zu erwartenden Verluste mit den in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen verrechnen könnten. Die Finanzämter sollten einen Teil der in 2019 geleisteten Steuern bspw. zum 30.06. an die Betriebe zurückzahlen. So können sie die Liquidität zeitnah und gleichzeitig planbar stärken, aber auch den Unternehmen das Wiederanlaufen aus der Krise ermöglichen.
Angesichts der hohen Dynamik, mit der die Krise die Unternehmen trifft, kommt es jetzt auf eine unbürokratische Umsetzung der angekündigten Programme an. Noch melden die Unternehmen, dass die Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen hoch bleiben und die notwendigen Grundlagen für die Programme noch nicht in der vollen Breite vorliegen.“
PM: IHK zu Dortmund
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wird, ist kaum möglich. Gleichzeitig bleibt die Beantragung und Entscheidung der gewährten Finanzierungshilfen aufwändig, nicht zuletzt auch wegen Vorgaben der Bankenregulierung. Ohne eine Perspektive für die Zeit nach der Krise können die Unternehmen weder ihre Finanzierung noch ihre Kapazitäten, Einkäufe und Personaleinsätze planen. Um die Tiefe des Einschnitts auszugleichen, sollte in der Finanzierung der Planungshorizont bei den Laufzeiten deutlich ausgedehnt und flexibilisiert werden. Eine Folge: Trotz des ausgeweiteten staatlichen Bürgschaftsrahmens auf bis zu 90 Prozent ist zu befürchten, dass viele Unternehmen im üblichen Prüfverfahren der Banken als nicht kreditwürdig erscheinen. Unternehmen mit vollständigem Umsatzverlust können nach herkömmlicher Prüfung nicht kreditwürdig sein, selbst wenn das Unternehmen eigentlich kerngesund ist. „Solange keine Perspektive für das Wiederanlaufen von Geschäften aufgezeigt werden kann, müssen diese Regelungen auf den Prüfstand gestellt oder auch eine weitere Ausweitung des Bürgschaftsrahmens auf bis zu 100 Prozent erwogen werden. Hierzu muss auch der beihilferechtliche Rahmen der Europäischen Union hinterfragt werden.“, so Mittelstädt. Eine denkbare Alternative ist die Verschiebung des Zeitraums für die Bilanzbewertung, um die stabile Geschäftslage vor der Coronakrise zugrunde legen zu können. Geprüft werden sollte auch, ob die Absicherung des restlichen Bankrisikos über Nachrangdarlehen des Bundes erfolgen und die Eigenkapitalbasis entlastet werden kann. Wichtig waren deswegen weitere Maßnahmen der NRW-Landesregierung, wie die zweimonatige Fristverlängerung für die Lohnsteueranmeldungen, um die Liquiditätssituation im Mittelstand zu verbessern. Zusätzlich zur Liquiditätsstärkung sollte den Unternehmen kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorübergehend vierteljährlich abzugeben. Vielen Unternehmen würde zudem helfen, wenn sie die in diesem Jahr zu erwartenden Verluste mit den in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen verrechnen könnten. Die Finanzämter sollten einen Teil der in 2019 geleisteten Steuern bspw. zum 30.06. an die Betriebe zurückzahlen. So können sie die Liquidität zeitnah und gleichzeitig planbar stärken, aber auch den Unternehmen das Wiederanlaufen aus der Krise ermöglichen. Angesichts der hohen Dynamik, mit der die Krise die Unternehmen trifft, kommt es jetzt auf eine unbürokratische Umsetzung der angekündigten Programme an. Noch melden die Unternehmen, dass die Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen hoch bleiben und die notwendigen Grundlagen für die Programme noch nicht in der vollen Breite vorliegen.