Auch bei lebensnotwendigen ehrenamtlichen Einsatz sind gleich wieder die Abmahnanwälte unterwegs. An alle Maskennäher: Das Wort „Schutz“ muss raus.
Der Nachrichtensender NTV berichtet warnend:
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten.
Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die Stoffmasken als Mund- oder Atemschutz anzubieten. Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die Medizinprodukten vorbehalten ist.
Werden diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG.
Es drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Straf- und Bußgeldverfahren.
Der Anwalt rät Schneidern daher, bei der Bezeichnung der Masken auf den Zusatz „Schutz“ zu verzichten. Unproblematisch seien Begriffe wie Mundbedeckung, Mund- und Nasen-Maske oder Behelfsmaske. Behelfsmundschutz sei wahrscheinlich ebenso in Ordnung.
Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht laut anwaltlichen Einschätzungen in Ordnung. Außerdem solle man darauf achten, darauf hinzuweisen, dass die Maske den Träger nicht wirksam schützt, falls in der Produktbeschreibung Covid-19 stehe.
Quelle: N-TV.de
Herzensgute Menschen die jetzt helfen und wichtig sind werden für Unwissenheit bestraft. Die Näherrinnen schaden mit sicherheit nicht der Wirtschaft wenn die Masken als Mundschutz bezeichnet werden. Klopapier Massaker und Einkaufswagen Ultras.. was ist denn nur los hier? Gesunder Menschenverstand oder Verständis gibt’s wohl nicht mehr.