NRW-Soforthilfe auch für Fröndenbergs Flutopfer: CDU vernimmt „entsprechende Signale“

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Grundstück und Wohnhaus von Katja und Olaf Westhoff aus Fröndenberg-Warmen wurden am Sonntag zur braunen Seenlandschaft. Das gesamte Inventar des Erdgeschosses und des Gartens wurde zerstört. Hinzu kommen beträchtliche Schäden am Haus. (Foto: Westhoff / Für RB)

Nachdem Fröndenbergs Sozialdemokraten bereits auf Landesebene interveniert haben (wir berichteten), äußert sich heute (30. Juli) auch die CDU zu den Soforthilfen der NRW-Regierung.

Man „erwarte“ diese Gelder auch für Fröndenberger Hochwasseropfer, teilte Parteichef Olaf Lauschner in einer Pressemitteilung vom frühen Freitagabend mit.

CDU: „Einbeziehung der Unwetter vor und nach dem 14./15. Juli wäre konsequent“

Wie auf Rundblick ausführlich berichtet, gehen zum jetzigen Stand alle Fröndenberger, die bei den extremen Unwettern am 4. und 8. Juli Schäden erlitten haben, bei der Verteilung der NRW-Soforthilfen von insgesamt 200 Mio. Euro leer aus. Jeder betroffene Haushalt kann bis zu 3500 Euro erhalten.

Damit gibt sich Olaf Lauschner, Vorsitzender der heimischen Christdemokraten, nicht zufrieden:

„Es ist ja vollkommen egal, ob den Leuten das Wasser am Monatsersten oder -letzten oder Mitte Juli die Keller und Wohnräume zerstört und Werte vernichtet hat. Wichtig ist doch, dass alle Geschädigten gleich behandelt werden und dass finanziell dort geholfen wird, wo es nötig ist.“

Die Christdemokraten halten ebenso wie die Sozialdemokraten eine Gleichbehandlung aller Flutbetroffenen für geboten. Sie erwarten, dass die anstehende Bund-Länder-Vereinbarung, nach der die Soforthilfen des Bundes und des Landes verteilt werden, sich nicht nur auf die Schäden vom 14./15 Juli 2021 beschränkt, wie es die Vorlage aus dem Finanzministerium vorsieht. An diesen beiden Tagen gab es unter anderem in Erftstadt und im Ahrtal verheerende Überschwemmungen.

Dazu Lauschner: „In Fröndenberg war schon Tage vorher zweimal Land unter. In Sachsen erst später. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bund und Länder diese Ereignisse übersehen und die davon Betroffenen außen vorlassen.“

Die Fröndenberger CDU habe „entsprechende Signale vernommen“. Man setze sich, so Lauschner, bei den Ansprechpartnern auf Bundes- und Landesebene mit Nachdruck für eine Ausweitung der Hilfen ein und zwar für alle Geschädigten. Es werden für kommende Woche klärende Informationen erwartet.

Mit den Soforthilfen werden, so führte in dieser Woche auch die Stadt Unna aus, „Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind“!.

Für diese gibt es folgende Summen:

„Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.
Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten wichtigen Beitrag.“

Bisher gilt: Die Soforthilfe des Landes NRW gilt nur für Bürgerinnen und Bürger, die am 14./15. Juli 2021 von der Unwetterkatastrophe betroffen waren. Im Zweifel muss ein Nachweis erbracht werden.

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