Kitas, Schulen und Geschäfte im Kreis Unna vor ersten Lockerungen

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Symbolbild Pixabay

Inzidenz 140,8:

Am sechsten Werktag in Folge hat die 7-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Kreis Unna am heutigen Dienstag, 11. Mai, den Schwellenwert 165 unterschritten und am vierten Tag der Wert 150.

Mit der heutigen Allgemeinverordnung durch das Land stehen nun ab Mittwoch bzw. kommenden Montag, 12. und 17. Mai, die ersten Lockerungen für Schulen und Kitas fest.

HIER berichten wir ausführlich.

Für Kitas gilt:
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschreitet, tritt ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes NRW die bedarfsorientierte Notbetreuung außer Kraft. Das beginnt im Kreis Unna am Mittwoch, 12. 5.
 
Für Schulen gilt:
Fällt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165, tritt am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Landes NRW (ab dem 17. Mai) die Verpflichtung zum Distanzunterricht außer Kraft. Die Schulen unterrichten dann wieder nach Maßgabe des Ministeriums für Schule und Bildung. Aktuell bedeutet dies, dass überwiegend Wechselunterricht organisiert wird.
 
Für Einzelhandel gilt
:
Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 150 sinkt, wird das sogenannte „Click&Meet“ für den Einzelhandel ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes wieder erlaubt. Der Kreis Unna liegt derzeit vier Werktage unter der Inzidenz von 150.

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr hängt wiederum am Inzidenzwert 100: Unter diesem muss der Kreis fünf Werktage stabil liegen, bevor der nächtliche „Hausarrest“ aufgehoben wird. Generell fallen unter 100-Inzidenz die Vorgaben der Bundesnotbremse (Infektionsschutzgesetz) wieder weg. Das war zum Beispiel am vergangenen Samstag im Kreis Soest der Fall.


Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss stets über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) erfolgen, betont der Kreis.

www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
 

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