Seit Freitag, 9. April, gilt im Märkischen Kreis eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh. Die Polizei schickte am Samstagmittag, 10. April, eine Bilanz des ersten Abends bzw. der ersten Nacht.
Sie ahndete demnach viele „Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises bzw. die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW“. Das Fazit im Einzelnen:
- Auf den Straßen im Märkischen Kreis war nach 21 Uhr deutlich weniger Verkehr. Die Bevölkerung hält sich weitestgehend an die Ausgangsbeschränkungen, die seit Freitag, nachts zwischen 21 und 5 Uhr, gelten.
- In der ersten Nacht unter den besonderen Bedingungen kontrollierte die Polizei an Verkehrsknotenpunkten, Fußgängerzonen und sonstigen bekannten Treffpunkten wie Schulhöfen.
- In Lüdenscheid stellten die Polizeibeamten 32 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises fest, die zur Anzeige gebracht wurden.
- Die Polizeibeamte stoppten sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger.
- Wer keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt außerhalb der Wohnung hatte, gegen den wurde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gefertigt.
- Darüber hinaus kamen immer wieder Hinweise auf größere oder kleinere Gruppen, die sich jedoch beim Eintreffen der Streifenwagen bereits aufgelöst hatten.
- In anderen Fällen wurden die lokalen Ordnungsämter informiert.
„Angesichts der weiter hohen Infektionszahlen im Märkischen Kreis wird die Polizei auch in den kommenden Tagen konsequent Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Anzeige bringen“, heißt es zum Schluss. „Wertung und Bearbeitung der Anzeigen erfolgt bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.“
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Die 7-Tages-Inzidenz im MK liegt heute (10. 4.) laut RKI an dritthöchster Stelle in NRW (über 188).
Wie berichtet, sind gegen die Ausgangsbeschränkung bereits am Freitag drei Klagen am Verwaltungsgericht Arnsberg eingegangen. In Niedersachsen wurde die Ausgangssperre vom OVG am 7. April gekippt.