Seit einer Woche (15. 3.) läuft in NRW wieder der Präsenzunterricht an den weiterführenden Schulen in Wechselmodellen.
Während einzelne Stadtoberhäupter wie der Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) bereits wieder die sofortige Schließung fordern (bisher erfolglos – nur Düren durfte bisher wegen stetig hoher Inzidenzen schließen), gehen die Bildungsminister den entgegengesetzten Weg.
Die Kultusministerkonferenz der Länder spricht sich „für das Recht auf Bildung und Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen“ aus. Heißt für sie:
Erneute Schulschließungen dürfen nur das allerletzte Mittel der Wahl sein.
In ihrem aktuellen Beschluss vom 18. März schreibt die Kultusministerkonferenz mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, 22. 3.:
„Für die Kinder und Jugendlichen ist der Schulbesuch für ihre weitere Bildungsbiographie von entscheidender Bedeutung – das gilt ganz besonders für die Kleinen, die am Beginn ihrer Schullaufbahn stehen, aber auch für die Abschlussklassen.
Viele Kinder und Jugendliche leiden unter der Pandemiesituation.
Damit die Folgen nicht dauerhaft ihr Leben begleiten, liegt die Priorität der Kultusministerinnen und Kultusminister darauf, die Schulen so lange wie möglich offen zu halten.“
Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betrachten die Auswirkungen der im Zuge der Eindämmung der SARS-CoV-Pandemie getroffenen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit großer Sorge.
Sie weisen auf die negativen Folgen der sozialen Isolation sowie des Wegfalls von Kontakten zu Gleichaltrigen außerhalb der Familien hin, die durch Schulschließungen und Kontakteinschränkungen entstehen.
2. In der Kultusministerkonferenz besteht Einvernehmen, dass diese Folgen für Kinder und Jugendliche bei allen weiteren Maßnahmen prioritär zu berücksichtigen sind. Schulen müssen deshalb im Vergleich zu allen anderen Lebensbereichen am längsten geöffnet bleiben.
3. In diesem Zusammenhang betonen die Kultusministerinnen und Kultusminister nachdrücklich, dass Kinder und Jugendliche nicht als Gefahr für alle an der Schule Beteiligten stigmatisiert werden sollen.
Die Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt aller Maßnahmen der Kultusministerinnen und Kultusministern, und ihr Recht auf Bildung und Unversehrtheit ist handlungsleitend für alle Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
4. Alle Entscheidungen der Kultusministerinnen und Kultusminister zur Aufrechterhaltung und Ermöglichung des Präsenzbetriebs werden durch Hygienemaßnahmen und flächendeckende Testmöglichkeiten flankiert.
Die Kultusministerinnen und Kultusminister fordern darüber hinaus erneut, für das an Schulen tätige Personal eine vorrangige Impfung, sofern in Präsenzunterricht übergegangen wird, zu ermöglichen.
5. Die Schulen arbeiten unter einem sehr hohen Maß an Infektionsschutz. Testungen schaffen noch mehr Sicherheit und leisten einen zusätzlichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung.
Die ausgeweitete Testung von Kindern und Jugendlichen dient dem Ziel, den Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sicherer zu machen und Infektionen zu identifizieren.
Dadurch kann eine höhere Zahl von festgestellten Infektionen hervorgerufen werden und sich die Inzidenz in den Ländern erhöhen. Bei Entscheidungen über den Schulbetrieb ist daher perspektivisch zu prüfen, das Kriterium der Inzidenz um weitere Kriterien zu ergänzen.
Die Kultusministerkonferenz weist auf die Notwendigkeit hin, diesen Zusammenhang auch folgerichtig darzustellen, um im Interesse der Kinder und Jugendlichen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
6. Die Kultusministerkonferenz begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Allianz für Aus- und Weiterbildung „Gemeinsame Aktion zur Stärkung von Ausbildungsbetrieben und jungen Menschen in der Corona-Pandemie“ vom 17.03.2021, der die Notwendigkeit der Berufsorientierung und Sicherung von Ausbildungsplätzen betont. Die Kultusministerinnen und Kultusminister werden dies auf jeden Fall mit den Kooperationspartnern in den Ländern umsetzen.