Mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW sind ab dem morgigen Montag, 8. März, neben „Shoppen mit Termin“ und Besuchen im Kosmetik- und Nagelstudio auch wieder größere Freiheiten beim Sport möglich.
Da sich die 7-Tages-Inzidenz in NRW mit dem heutigen 60er-Wert in dem dafür vorgesehenen Toleranzbereich befindet (zwischen 50 und 100), dürfen ab morgen sowohl mehr Erwachsene als auch bedeutend mehr Kinder zum Sporttreiben draußen zusammenkommen:
Individualsport – wie Joggen, Walken, Golfen, Wandern, Radfahren… – ist nun mit bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten gestattet. Das entspricht der ebenfalls zum 8. 3. wieder erweiterten Regelung für zwischenmenschliche Kontakte: 5 Erwachsene, die aus 2 Haushalten stammen, dürfen im öffentlichen Raum zusammenkommen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Im Privaten wird diese Kontaktbeschränkung nicht verordnet, sondern empfohlen (Art. 13 Grundgesetz schützt auch in dieser Coronaschutzverordnung wie schon in allen vorherigen wieder die eigenen vier Wände).
Bis zu 14-jährige Kinder und Jugendliche dürfen ab morgen wieder an der frischen Luft Sport in größeren Gruppen ausüben: Im Außenbereich einschließlich auf Außensportanlagen sind dazu bis zu 20 Mädchen und Jungen erlaubt.
Und wenn es mal ein Kind mehr ist, sagte Ministerpräsident Laschet in der Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen Regeln, sei das auch kein Drama:
„Wir werden nicht anfangen, die Kinder zu zählen.“
Die neue Coronaschutzverordnung mit ihrem hochkomplizierten fünfstufigen Öffnungsplan gilt bis zum 28. März 2021. Am 22. März kommen die Ministerpräsidenten der Bundesländer zum nächsten „Coronagipfel“ zusammen und beraten über das weitere Vorgehen. Am 15. März öffnen die weiterführenden Schulen für den Wechselpräsenzunterricht.
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