Vor einer weiteren Runde der „Corona-Gipfel“ (Beratungen zwischen Bund und Ländern zu weitere Shutdown-Maßnahmen oder Lockerungen) am Mittwoch, 3. 3., sind Vorschläge aus dem Kanzleramt bekannt geworden. Demnach soll Kanzlerin Angela Merkel (CDU) jetzt auch selbst schrittweise Öffnungen für notwendig halten.
Laut Medienberichten kündigte sie gegenüber Mitgliedern der Unionsfraktion eine stufenweise Öffnungsstrategie an, die sich nicht mehr an bundesweiten, sondern stärker an regionalen Entwicklungen des Infektionsgeschehens orientiere.
Als Beispiel werden die Inzidenzwerte der jeweiligen Kreise bzw. kreisfreien Städte genannt.
Der Kreis Unna liegt seit ca. einer Woche bei einer 7-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen zwischen 70 und 80 je 100.000 Einwohnern. Nach den bisherigen Plänen sollten Lockerungen erst ab Inzidenz 35 möglich sein; davon rücken immer mehr Länderchefs ab, nachdem der Druck aus der Wirtschaft immer stärker und die Rufe der Bürger nach Lockerungen immer lauter werden.
Die Inzidenz sinkt zudem bundesweit nicht mehr, sondern steigt in den letzten Tagen sogar wieder leicht an. Das wird auf die höhere Ansteckungsrate des mutierten Virus B.1.1.7. zurückgeführt, die sich schnell verbreitet (festgestellte Fälle im Kreis Unna zum gestrigen Dienstag: 155).
„Mehr regionalisieren, um mehr Freiheit zu ermöglichen“, wird Merkel laut einem NDR-Bericht zitiert:
Die FAZ.net berichtete am Dienstagabend aus dem Beschlusspapier für die heutige Beratung.
Demnach soll ab dem 8. März die erlaubte Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften erhöht werden, es sollen wieder bis zu fünf Personen zusammenkommen dürfen, plus dazugehöriger Kinder bis 14 Jahre – in Regionen mit geringer Sieben-Tages-Inzidenz sollen 10 Personen erlaubt sein.
Ebenfalls ab Montag sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit einheitlich öffnen dürfen – sie zählen ab sofort zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Bedingungen: entsprechendes Hygienekonzept, 20 Quadratmeter pro Kunde Platz.
Auch körpernahe Dienstleistungen und Fahrschulen sollen wieder aktiv werden dürfen, aber nur mit Testkonzept fürs Personal und tagesaktuellem Covid-19-Schnelltest für die Kunden.
Der Teil-Lockdown, der die Kultur- und Freizeitbranche, Fitnessanbieter, Sport und Gastronomie betraf, dauert jetzt schon mehr als vier Monate an (er begann am 2. November 2020). Seit dem 16. Dezember ist im „harten Shutdown“ zusätzlich fast der gesamte Einzelhandel geschlossen. Öffnen durften bisher nur die Friseure und Fußpflegeanbieter (am 1. März) und die Baumärkte und Gartencenter am 22. 2., aber nur für Pflanzgut, Blumen und unmittelbares Zubehör. Auch die weiterführenden Schulen befinden sich von den Abschlussklassen abgesehen weiterhin im kompletten Distanzunterricht.