Hunde jetzt bitte anleinen – zum Schutz der Vögel

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Bitte anleinen - das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde umfasst auch weite Teile von Unna oder (wie hier im Bild) Fröndenberg. Das Foto entstand am Prozessionsweg oberhalb von Gut Scheda in Richtung Bausenhagen. (Foto RB)

Mehr Schutz für brütende Vögel – so sieht es das Landesnaturschutzgesetz vor. Und das bedeutet für Hundehalter: Leinenpflicht in allen Vogelschutzgebieten während der Brutzeit, vom 1. März bis zum 31. Juli.

Im Kreis Unna gilt das für das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, das in Teilen auch Flächen in Unna und Fröndenberg umfasst.

Frei laufende Hunde können viele Tiere gefährden und erschrecken, auch dann, wenn sie nicht unmittelbar hinter vermeintlicher Beute herhetzen. Die Brutzeit der Vögel dauert vom 1. März bis 31. Juli – dann gilt die Leinenpflicht.

Nachwuchs schutzlos

Denn wenn Elterntiere beispielsweise durch frei laufende Hunde aufgescheucht werden, verlassen sie vorübergehend ihren Nachwuchs, der dann von Beutegreifern geholt werden kann.

Bei nasskalter Witterung können wärmebedürftige Jungtiere zudem an Unterkühlung sterben, auch wenn sie von den Eltern nur kurzzeitig verlassen werden.

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde. – Grafik c/o Kreis Unna

Das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ hat eine herausragende Bedeutung für bundesweit gefährdete Rast- und Brutvogelarten. Die seltene Wiesenweihe, Rohrweihen und im Winter auch Kornweihen jagen in den Feldfluren Kleinnager. Wachteln brüten in den Getreidefeldern ebenso wie Rebhühner, Schafstelzen und Feldlerchen. Auch Schwarzkehlchen konnten als Brutvogel nachgewiesen werden.

Ruhezonen gesucht

All diese Arten benötigen Ruhezonen für die Nahrungssuche, auch und gerade während der Zeit der Jungenaufzucht.

Das gilt in gleicher Weise für das Niederwild wie Feldhasen, Kaninchen oder Fasanen. „Natürlich können Hunde weiterhin im Vogelschutzgebiet ausgeführt werden“, unterstreicht Tien. „Nur während der Brutzeit eben an der Leine. Langlaufleinen tragen dem Laufbedürfnis der Hunde im gewissen Rahmen Rechnung“, schlägt Irina Tien vor, Leiterin der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis.

Auf keinen Fall sollten „Stöckchen“ zum Apportieren in die Felder, Wiesen und Brachflächen geworfen und diese Flächen auch nicht betreten werden. Dies stört nicht nur die dort lebenden Tierarten, sondern auch Landwirte: Mit Hundekot versetztes Heufutter wird vom Vieh verschmäht, und nicht wiedergefundene Apportier-Gegenstände können Schäden an Erntemaschinen verursachen.

Wenn alle Beteiligten sich an die Spielregeln – nicht nur im Vogelschutzgebiet und nicht nur zur Brutzeit – halten, profitieren alle davon, so der Appell von Irina Tien. Uneinsichtige müssen allerdings mit einem Bußgeld rechnen.

Quelle: Pressemitteilung Kreis Unna

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