Golfsport im Freien ist seit Mittwoch, 16. 12., anders als im „Lockdown light“ verboten. Dagegen gehen drei Golfer aus dem Ruhrgebiet vor und bescheren dem Oberverwaltungsgeicht (OVG) Münster damit noch vor Weihnachten den ersten Eilantrag gegen die neue Coronaschutzverordnung NRW.
Das OVG teilt mit, dass die Golfer die ersten sind, die sich gegen die neuen Verordnungen wehren.
Unter den drei Klägern ist ein Rechtsanwalt, der Vorstandsmitglied eines Golfvereins in Castrop-Rauxel ist. Er hat den sogenannten Normenkontrollantrag verfasst mit dem Ziel, dass Individualsport, vor allem Golf, auf Sportanlagen wieder möglich sein soll – wie seit Beginn des „kleinen Lockdowns“ am 2. November:
Damals hatte die Landesregierung Individualsport auf Sportanlagen erlaubt. Mit dem neuen Lockdown ab dem 16. Dezember sind nun alle Sportanlagen geschlossen, lediglich Individualsport in der Öffentlichkeit darf noch betrieben werden (Joggen oder Radfahren) – mit maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten.
Quelle: OVG Münster