Seit Freitagmorgen hängen die Schilder, die auf die Maskenpflicht in der Unnaer Fußgängerzone hinweisen.
Seit Montag (7. Dezember) gilt im Zuge der geänderten CoronaSchutzverordnung eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone und deren Seitenstraßen in der Kreisstadt Unna.
Beginnend ab der Bahnhofstraße (Hinweisschild Fußgängerzone) bis zum zib an der Massener Straße, inklusive aller Seitenstraßen gilt durchgehend die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung.
Damit ist auch das Abnehmen der Maske zum Essen, Trinken oder Rauchen in diesen Bereichen nicht gestattet.
Im Laufe des Freitags werden rund 40 Schilder in der Fußgängerzone und deren Seitenstraßen aufgehängt.