Die eine Vergewaltigung sahen die Richter als erwiesen an – die andere nicht.
Das Landgericht Dortmund hat heute (23. 11.) das Urteil gegen einen mutmaßlich zweimaligen Vergewaltiger gesprochen. Der heute 26 Jahre alte Bergkamener, der im Sommer vorigen Jahres zwei junge Frauen in Kamen und Bergkamen vergewaltig haben soll (wir berichteten), wird für knapp 7 Jahre ins Gefängnis geschickt.
Noch härter wäre die Strafe ausgefallen, wenn die Dortmunder Richter auch dem zweiten mutmaßlichen Opfer geglaubt hätten. Das taten sie aber nicht, berichtet der WA (Onlineausgabe) heute aus der Urteilsverkündung.
Rückblick.
Im August 2019 wurde ein 16-jähriges Mädchen in einem Gebüsch am Kamener Koppelteich brutal vergewaltigt. Der nun schuldig gesprochene Täter sei, so heißt es in der Urteilsbegründung, derart aggressiv aufgetreten, dass Widerstand des Opfers zwecklos war.
Der Verteidiger hatte das junge Mädchen in seinem Plädoyer als unglaubwürdig und süchtig nach Aufmerksamkeit dargestellt, was die Richter energisch zurückwiesen: „Sie hat keinen Geltungsdrang und das Geschehen sehr komplex geschildert.“ Die junge Frau hätte überdies keinerlei Motiv dafür gehabt, den Angeklagten falsch zu belasten.
Im Gegensatz zu der zweiten mutmaßlich missbrauchten jungen Frau, einer damals 21 Jahre alten Kamenerin: Mit dieser Zeugin seien die Richter hart ins Gericht gegangen, heißt es im Gerichtsbericht des WA. Sie hatte behauptet, der Bergkamener – mit dem sie bekannt war – hätte sie an einem Abend Anfang August 2019 auf dem Nachhauseweg auf einer Wiese in Bergkamen vergewaltigt.
Das sei gelogen, stellten die Richter fest, es habe sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen gehandelt.
Der damals 24-jährige Mann wurde im Anschluss an die beiden Vergewaltigungsanzeigen mit einem großen Polizeiaufgebot und Fahndungsfoto gesucht. Denn er war bereits einschlägig wegen Sexualdelikten vorbestraft. Rundblick berichteten.
Dennoch wird der Bergkamenerr nach Absitzen seiner knapp 7-jährigen Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen, beschließt der Gerichtsreporter seinen Bericht aus der Urteilsverkündung: „Die psychiatrische Sachverständige hatte sich in ihrem Gutachten nicht dazu durchringen können, den jungen Mann bereits als Hangtäter zu beschreiben.“ Eine eindringliche Warnung fügte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig hinzu: „Wenn sie …. noch einmal eine solche Tat verüben, führt an der Sicherungsverwahrung kein Weg mehr vorbei.“
Revision gegen das Urteil ist möglich.